Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Ellert am 30.08.2019, 6:57 Uhr

Ich habe die Frage nicht verstanden

huhu

Du bist Betreuerin im Sinne des Gesetzes, also hast die Vollmachten etc
ich würde also die Betreuerurkunde mitnehmen für den Fall dass Dinge zu entscheiden sind als Nachweis. Wir haben die Betreuung auch zu zweit , entscheiden unabhängig, muss nicht zusammen sein.

Oder meinst Du, Du bist Pflegende daheim ?
Wenn Du mit der Schwester in Urlaub fährst musst Du freinehmen, warum sollte das Sonderurlaub sein mit Gehalt weiterzahlen ?
Pflege läuft dort dann ja auch weiter und das Pföegegeld auch.
Was Du vor Ort dann mit Deiner Schwester machst hängt sicher vom Anbieter ab
(wir machen solche Urlaube nicht , wir reisen nur privat)
Ich kenne es aber dass es Anbieter gibt die alles übernehmen so dass pflegende Angehörige mal Entspannung haben dann aber i der Zeoit das Pflegegeld bekommen und ggf Verhinderungspflege abrechnen, evtl wäre das eine Alternative ?

dagmar

 
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