Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von wolfsfrau am 11.04.2021, 8:19 Uhr

Hund abgegeben - Amt möchte das komplette Geld

Ich bin der Meinung, es ist Einkommen. Es ist je keine zweckgebundene Zahlung wie Schmerzensgeld.
Und was ist der Unterschied, ob sie einen Welpen verkauft oder einen ausgewachsenen Hund?
Es ist eben Geld, was ihr zufließt.
Für mich vergleichbar mit Briefmarkensammlung, Münzen oder Gemälden.



Welche Einkommen sind anzurechnen?

Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit
Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb sowie Land- und Forstwirtschaft
Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
Kapitaleinkünfte
Unterhaltszahlungen, Unterhaltsvorschussleistungen
Kindergeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld
Krankengeld, Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld
BAB, BAföG, ABG, Arbeitslosengeld I
Leistungen nach dem Wehrsold-, Bundesfreiwilligendienst- und Jugendfreiwilligendienstgesetz
einmalige Einnahmen (wie z.B. Steuerrückerstattungen oder Weihnachtsgeld)
Diese Liste ist nicht abschließend.

Grundsätzlich ist jedes Einkommen anzuzeigen. Es wird geprüft, ob es sich bei der Einkommensart um ein sog. privilegiertes Einkommen handelt, d.h. ein Einkommen, das aufgrund einer besonderen Zweckbindung nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden darf.

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