Geschrieben von laluna77 am 21.08.2019, 20:40 Uhr |
Haftpflicht bei den Großeltern
Hallo ich habe eine Frage,
Unsere Tochter 4 Jahre war für ein paar Tage bei Oma und Opa. Auf einer Fahrrad Tour fährt meine Tochter dem Opa ins Rad, dieser stürzt und das neue E Bike ist defekt.
Den Schaden haben wir direkt unserer Haftpflicht gemeldet (wir haben auch die Klausel für deliktunfähige Kinder).
Unsere Versicherung lehnt nur ab weil geschädigter auch Aufsichtsperson war.
Ist das generell so oder ist unsere Versicherung schlecht? Das würde ja heißen ich kann mein Kind nicht mehr mit guten Gewissen zu Oma und Opa oder Freunden bringen weil ich fürchten müsste, das Schäden nicht übernommen werden?!
Ein Rat wäre sehr hilfreich
DANKE
Re: Haftpflicht bei den Großeltern
Antwort von lilly1211 am 21.08.2019, 21:49 Uhr
Na bei Vierjährigen ist dieses Vorgehen absolut korrekt. Alles andere wäre erstaunlich großzügig.
Re: Haftpflicht bei den Großeltern
Antwort von 3wildehühner am 21.08.2019, 22:25 Uhr
Die Versicherung handelt richtig. Die normale Haftpflichtversicherung muss für Schäden durch Kinder in dem Alter ( unter 7) nur zahlen, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Es gibt aber die Möglichkeit, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch ohne Verletzung der Aufsichtspflicht zahlt- das kostet aber etwas mehr.
Re: Haftpflicht bei den Großeltern
Antwort von laluna77 am 22.08.2019, 6:59 Uhr
Danke für die Antwort. Aber genau das haben wir ja mit drin das diese Schäden auch beglichen werden dafür zahle ich ja gerne mehr. Sie berufen sich darauf, dass der Geschädigte auch die Aufsicht hatte, so als hätte sie mein Fahrrad kaputt gemacht. Aber das würde ja bedeuten ich muss mir doppelt überlegen ob ich sie alleine zu Oma und Opa schicken oder auch mal zu einer Freundin alleine lasse. Da reicht es ja schon wenn sie zur Nachbarin geht. Ich bin scheinbar naiver weise davon ausgegangen dass meine Versicherung dann aufkäme für solche Schäden. Wäre sie einem Fremden ins Rad gefahren hätte meine Versicherung bezahlt.
Re: Haftpflicht bei den Großeltern
Antwort von QueenMum am 22.08.2019, 9:26 Uhr
Zählt denn ein kurzzeitige Aufsichtspflicht oder die regelmäßige ? Ich denke nämlich da gibt es einen Unterschied. Informiere dich da mal.
Re: Haftpflicht bei den Großeltern
Antwort von lilly1211 am 22.08.2019, 13:38 Uhr
Deine Antwort geht komplett am Thema vorbei.
Sie schreibt doch sie hat deliktunfähige Kinder dabei.
Punkt ist hier dass der Geschädigte die Aufsicht hatte!
Re: Haftpflicht bei den Großeltern
Antwort von lilly1211 am 22.08.2019, 13:39 Uhr
Es geht um die Aufsicht in dem Moment wo es passiert.
Re: Haftpflicht bei den Großeltern
Antwort von 3wildehühner am 22.08.2019, 16:05 Uhr
Dass du deliktunfähige Kinder drin hast, habe ich überlesen. Dann musst du in den Vertrag gucken; dort müsste zu der Aufsicht etwas stehen.
Re: Haftpflicht bei den Großeltern
Antwort von ohno am 23.08.2019, 21:58 Uhr
Entgegen der Antworten zu Deiner Frage kann ich nur gegenteiliges berichten. Meine Tochter hat bei den Großeltern deren Fernsehgerät zerstört, als sie dort für einen Nachmittag zu Besuch war (ohne mich). Meine Haftpflichtversicherung hat den Gegenwert des Gerätes problemlos ausgeglichen. Meine Tochter war damals 6 Jahre alt.
Wir mussten diese Versicherung des öfteren in Anspruch nehmen, mittlerweile hat sich alles etwas beruhigt. Die Versicherung hat nie Probleme gemacht.
Re: Haftpflicht bei den Großeltern
Antwort von laluna77 am 23.08.2019, 23:14 Uhr
Danke, wir sind jetzt auf der Suche nach einem neuen Vertrag der uns eher zusagt. Den. Ich möchte meine Kinder (die große ist auch noch 6) doch auch mal zur Freundin lassen ohne mir Sorgen zu machen sie könnte was kaputt machen...
Re: Haftpflicht bei den Großeltern
Antwort von Charo258 am 25.08.2019, 8:54 Uhr
Der Passus deliktunfähige Kinder wird nur genutzt wenn der Versicherungsnehmer das ausdrücklich wünscht. Ansonsten lehnt die Versicherung erstmal ab. Telefonier nochmal mit denen, dass du den Passus nutzen möchtest. Das mit der Aufsichtsperson hab ich bei Schadenregulierungen noch nie gesehen. Im Gegenteil hab ich schon viele Schäden die ähnlich waren gezahlt.
bei uns wurde mal abgelehnt
Antwort von Ellert am 29.08.2019, 19:59 Uhr
wegen des direkten Verwandschaftsverhältnisses
Ich glaube auch dass die Autoversicherung nicht zahlt wenn Du Deiner Mutter gegen deren Auto fährst...
dagmar
Re: Haftpflicht bei den Großeltern
Antwort von laluna77 am 29.08.2019, 21:49 Uhr
Danke für deine Antwort noch dazu. Das liebe klein gedruckte. Es steht tatsächlich genauso in den AGBs das Geschädigte nicht die Aufsicht haben darf. Sehr ärgerlich aber nun ist es so. Wir werden halt kündigen sobald wir uns für eine neue entschieden haben.
von der Logik her
Antwort von Ellert am 30.08.2019, 6:49 Uhr
könnte man unterstellen dass jemand das Kind das eben machen lässt weil er was Neues will, vielleicht daher der Passus ?
Wenn ich mir überlege, wir hatten im Leben drei Haftpflichtschäden
ich hätte gehofft dass in strittigen Fällen Versicherungen kulant sind...
Einmal hab ich Wachs auf einen Teppich tropfen lassen (25 Jahre her)
einmal hat Ellert ne Brille eines anderen Kindes kaputtgemacht (15 Jahre her)
einmal die Jüngste das Handy einer Freundin fallen lassen
dagmar
Betreuerin und Urlaub
Lohnfortzahlung
Ambulante Zusatzversicherung
Kindergeld - Nachzahlung
Elterngeld bei geringverdienern
Elternzeit wieder SS Beschäftigungsverbot
Taxiunternehmen betrügt mit Hilfe meines Sohnes, was tun?
Versorgungsausgleich und die Steuer..,
Spendensammlung durch Kinder - Betrug