Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Sille74 am 25.11.2019, 22:05 Uhr

Gewährleistungsrecht (wenn's das überhaupt ist) - kennt sich jemand aus?

Rein aus Interess folgender Fall:

Mir ist mein Wasserhahn am Spülbecken kaputt gegangen. Weil ich das schon habe kommen sehen, habe ich im Baumarkt bereits einen neuen, fast identischen Hahn gekauft. Dummerweise stelle ich mich bei solchen handwerklichen Dingen wie dem Einbau des Dings ehrlich gesagt nicht wirklich geschickt an und da ewig dran rumzumachen, hatte ich keine Lust. Mein Mann stellt sich bei so etwas zwar etwas besser an, ist aber auch nicht wirklich geübt drin und hat diese Woche einfach keine Zeit und Lust (er kommt derzeit immer erst so ca. 19 Uhr nach Hause). So! Nun habe ich mir gedacht: soll es halt ein Klempner machen. Der kann das mal zwischenrein nehmen und nimmt das noch mit jnd uns wird es auch nicht die Welt kosten. Also: den ersten Klempner angerufen. Ja, das sei zwar an sich schon eine einfache Sache und könnte leicht zwischengeschoben werden, aber aus gewährleistungsrechtlichen Gründen könnten sie es nicht machen. Wenn da an meinem gekauften Teil etwas undicht sei, müssten sie noch die Gewährleistung und Schadensersatz übernehmen. Der zweite Klempner, den ich angerufen habe, macht es uns jetzt (wir kennen uns auch entfernt persönlich), aber ebenfalls "ungern aus gewährleistungsrechtlichen Gründen", wenn er jetzt etwas an unserem Teil kaputt mache, müsse er haften".

Verstehe ich nicht so richtig ... Wenn etwas an dem von mir gekauften Teil kaputt ist, ist doch der Verkäufer (ggf. auch der Hersteller?) in der Pflicht. Macht der Handwerker etwas kaputt oder arbeitet schlecht, hat die Haftung dafür doch nichts damit zu tun, dass mein eigenes Teil eingebaut wird, oder? Hat das wirklich rechtliche Gründe oder wollen die halt ihre eigenen Sachen verkaufen und einbauen? Würde denen das so viel mehr einbringen?

Danke schon mal!

LG,

Sille

 
10 Antworten:

Re: Gewährleistungsrecht (wenn's das überhaupt ist) - kennt sich jemand aus?

Antwort von Berlin! am 25.11.2019, 23:38 Uhr

Ich kenne das, ich bekomme nichtmals Billy-Regale aufgebaut. Kein räumliches Sehen UND 3 linke Hände.

Der Hintergrund, warum die Klempner solche Sorgen haben:
Wenn sie "Deinen" Hahn einbauen, dann ist das Ding eingebaut und der, der es erbaut, ist dafür in der Gewährleistung. In dem Fall für das geschaffene Werk (Einbau des Hahns). Kommt auf die Art des Einbaus/Verbaus an.

Ganz praktisch kommt noch dazu, dass der, der für das Teil Wasserhahn die Gewährleistung übernimmt bzw. übernehmen muß, nach einem Einbau sagen wird: "Nö. Dat Dingens ist beim Einbau kaputt gegangen. Wir zahlen nicht."

Also wenn jetzt der Hahn defekt ist, aber der Handwerker ihn verbaut hat, dann kann es sein (kommt af die Umstände des Einzelfalls an), dass es erhebliche Mangelfolgeschäden gibt. Dafür muß der Handwerker dann vielleicht gar nicht haften, aber er hat erstmal den Ärger an der Backe. Will natürlich keiner.

Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen.
Viel Erfolg.

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Re: Gewährleistungsrecht (wenn's das überhaupt ist) - kennt sich jemand aus?

Antwort von Sille74 am 26.11.2019, 0:00 Uhr

Danke!

Hmmm ... ja, das klingt plausibel, dass die einfach keinen Ärger wollen, auch wenn sie letztlich möglicherweise oder vielleicht sogar wahrscheinlich gar nicht haften. Was ich allerdings immer noch nicht so recht verstehe, ist, wo denn eigentlich der Unterschied zu einem vom Handwerker mitgelieferten Hahn liegt. Wenn ich einen Hahn bei ihnen bestellt hätte, so sei das alles gaaaar kein Problem nach Aussage beider ... Aber da könnte doch der Händler, der die beliefert hat und auf den sie dann wohl zurückgreifen wollten genau so sagen, der Mist ist beim Einbau passiert und es lag nicht an der Ware, und ich als Kunde würde mich ja dann erst recht zuvorderst an den Handwerker wenden mit meinen Forderungen, wenn alles aus seiner Hand kommt. In meinem Fall würde ich mich tatsächlich zuerst an den Verkäufer des Hahns wenden, wenn da was schief gehen würde und es so aussieht, als ob es am Hahn selbst liegt.

Wie dem auch sei, der 2. Klempner kommt ja morgen und ich gehe jetzt einfach mal fest davon aus, dass da beim Einbau nix schief geht

Gute Nacht!

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Re: Gewährleistungsrecht (wenn's das überhaupt ist) - kennt sich jemand aus?

Antwort von Felica am 26.11.2019, 7:22 Uhr

Der Unterschied ist das die bei den mitgebrachten noch Prozente bekommen oder ähnliches.

Das mit der Gewährleistung ist Quatsch. Denn er übernimmt die nur für den Einbau, dor für den Hahn selbst liegt weiter beim Hersteller. Wenn also das Teil undicht wird, es aber fachgerecht eingebaut ist, dann ist der Klempner raus. Wenn er aber Dichtungen vergisst oder so dann haftet der Klempner.

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Re: Gewährleistungsrecht (wenn's das überhaupt ist) - kennt sich jemand aus?

Antwort von Sille74 am 26.11.2019, 8:32 Uhr

Ja eben! Wenn der schlecht arbeitet, hat es ja mit dem Teil nichts zu tun und wenn es am Teil liegt, nichts mit dem Klempner. Von daher denke ich, dass Berlin! Rscht hat und die einfach keinen Ärger wollen mkt etwas, mkt dem sie nix zu tun haben. Micj wundert njr, dass das eigene Liefern sines Jahnes so viel einbringt, dass alle Haftungsbedenken, die ja dann meiner Ansicht nach sogar noch verstärkt da sind, wie weggeblasen zu sein scheinen ...

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O je ... das Treffen der richtigen Buchstaben auf der Tastatur ...

Antwort von Sille74 am 26.11.2019, 8:37 Uhr



Am (für mich) noch relativ frühen Morgen noch schwerer als sonst ...

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So, der Wasserhah ist eingebaut...

Antwort von Sille74 am 26.11.2019, 11:39 Uhr

... und ich habe bisher nicht den Eindruck, dass etwas schief gegangen ist

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Re: Gewährleistungsrecht (wenn's das überhaupt ist) - kennt sich jemand aus?

Antwort von Tini_79 am 26.11.2019, 19:27 Uhr

Die Handwerker verdienen in solchen Fällen am Material. Was wolltest du dür den Anbau zahlen? 20, 30 € ? Die Armatur hat wahrscheinlich nichtmal 100 gekostet.

Die haben einfach die Taschen dermaßen voll, dass sie auf so was keine Lust haben. Das ist eine Arbeit von 10 Minuten, was sollen sie da abrechnen? So jedenfalls meine Erfahrung mit solch kleinen Arbeiten.

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Ja, kann ich mir auch gut vorstellen, dass ...

Antwort von Sille74 am 26.11.2019, 20:07 Uhr

... das einfach eine Austede dafür ist, dass die keinen Bock auf so Kleinkram haben. Vielleicht ist deswegen der zweite, den ich angerufen habe, letztlich doch gekommen und hat das mitgenommen nach dem Motto Kleinvieh macht auch Mist. Der hatte nämlich quasi keine Anfahrt, der ist bei uns ums Eck.

Er hat sich doch reichlich Zeit gelassen, ich hatte aber auch wieder nicht den Eindruck, dass er furchtbar trödelt ...

Wenn er jetzt einen einigermaßen normalen Handwerker-Stundensatz als Grundlage ansetzt, ist das ok und es mir wert, das derzeit nicht selber machen zu müssen, auch wenn's kein Hexenwerk gewesen wäre.

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Der Unterschied ist....

Antwort von Berlin! am 27.11.2019, 14:34 Uhr

Sorry, ich lag einen Kommentar,pletten tag mit Magen flach.
Aus der Kita kommen echt die festesten Keime....

Also, der Unterschied ist: kauft der Klempner Beim Händler gibt es keine Mängelgewährleistung, weil es ja beides keine Verbraucher sind. Da gibt es die Möglichkeit, die Gewährleistung ganz anders zu regeln.

Abgesehen davon findet sich die Antwort in § 439 Abs. 3 BGB: wenn Du das gekaufte Teil einbaust, muß der Verkäufer auch den Mangelfolgeschaden tragen, also etwas Wand aufstemmen, wenn ein Ventil defekt ist und leckt oder so.
In Deinem Fall ist der Klempner aber nicht der Käufer.....

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Re: Der Unterschied ist....

Antwort von Sille74 am 27.11.2019, 17:56 Uhr

O je, Magen-Darm ist total ätzend! Gute Besserung vollends!

Gilt denn das Gewährleistungsrecht nicht zwischen zwei Kaufleuten? Ich dachte, im Prinzip ja, nur mit besonderen Regeln (HGB). Aber vielleicht habe ich Dich auch falsch verstanden. So oder so stehe ich in meinem "Fall" auf dem Schlauch und verstehe ehrlich gesagt immer noch nicht so recht, worin denn nun der große rechtliche Nachteil für den Klempner liegt, wenn er mir mein vorhandenes Teil einbaut ... . Denn eigentlich hat er ja mit dem Teil und dessen Beschaffenheit gar nichts zu schaffen (denn er ist ja weder Käufer noch Lieferant) und schuldet mir "nur" ordnungsgemäßen Einbau.

Ist es denn bei § 439 Abs. 3 BGB echt relevant, ob ich das Teil eigenhändig einbaue oder ob ich es machen lasse. Hätte ich nicht gedacht ... Aber auch wenn das so ist, dann ist das doch ein Nachteil für mich und tangiert den Klempner eigentlich nicht (außer halt den möglichen Ärger für ihn, wenn ich dann probieren würde, doch von ihm etwas herauszuholen), oder?

Na ja, wie dem auch sei, all das scheinen zum Glück weiterhin nur theoretische Fragen zu sein: das Ding ist eingebaut und funktioniert (und das bleibt hoffentlich auch so ...)

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