von Mutti69 am 30.08.2019, 5:20 Uhr |
Geschenktes Wohnmobil zurückfordern
Fahrzeughalter bist du unbestritten (du unterhältst das Fahrzeug finanziell), Eigentümer ebenfalls.
Das erfordert zwar in der Regel einen Kaufvertrag und eine Übergabe, auch des Briefes, Verträge sind aber auch mündlich möglich und die lange Zeit der Duldung ist als Indiz für einen solchen Vertrag zu werten.
Außerdem sprichst du von „ihr“, es gibt also Zeugen.
Im Zweifelsfall käme es zu einem Rechtsstreit, dem Ausgang würde ich aber gelassen entgegensehen.
- Geschenktes Wohnmobil zurückfordern - Quasselstribbe 28.08.19, 20:05
- Re: Geschenktes Wohnmobil zurückfordern - lilly1211 28.08.19, 20:25
- Re: Geschenktes Wohnmobil zurückfordern - Quasselstribbe 28.08.19, 20:38
- Re: Geschenktes Wohnmobil zurückfordern - Mutti69 30.08.19, 5:20
- Re: Geschenktes Wohnmobil zurückfordern - Quasselstribbe 31.08.19, 15:38
- Re: Geschenktes Wohnmobil zurückfordern - lilly1211 28.08.19, 20:25
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