Geschrieben von sarahT am 04.02.2021, 7:19 Uhr |
Frage zum Betreuungsunterhalt
Guten Morgen.
Also an deiner Unterhaltspflicht ihr gegenüber ändert sich ja erst Mal nichts. Durch euer gemeinsames Kind bleibt ja die Unterhaltspflicht. Die geht bis zum dritten Geburtstag des Kindes (KiGaplatz Anspruch ab dem ersten Lebensjahr, ja, aber die haben das andere nie angepasst). Es sei denn die Mutter arbeitet und kann den Lebensunterhalt selbst bestreiten.
Höchstens könnte ich mir vorstellen, dass du mit der Geburt des Kindes den Unterhalt kürzen dürftest, weil dann ja der Neue ebenfalls Unterhaltspflichtig wird. Allerdings gehe ich eher vom Gegenteil aus. Es geht ja um euer Innenverhältnis.
Du stehst doch eh mit dem Jugendamt in Kontakt. Vermutlich auch wg des Unterhaltes. Frag da nach. Sie müssten es wissen. Alternativ wende dich an einen Fachanwalt für Familienrecht.
Viel Erfolg bei der Informationssuche.
- Frage zum Betreuungsunterhalt - cr3008 03.02.21, 9:16
- Re: Frage zum Betreuungsunterhalt - sarahT 04.02.21, 7:19
- Re: Frage zum Betreuungsunterhalt - Ally79 04.02.21, 11:55
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