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Geschrieben von cr3008 am 03.02.2021, 9:16 Uhr

Frage zum Betreuungsunterhalt

Hallo,

ich bin seit August 2019 Vater eines wunderbaren Sohnes.
Allerdings lebe ich seit November 2019 getrennt von der Kindesmutter.
Nach langem Kamp konnte ich mithilfe des Jugendamtes mein Recht auf Umgang durchsetzen.

Nun habe ich eine Frage zum Betreuungsunterhalt für sie.
In den nächsten Tagen erwartet sie ihr zweites Kind, wie sieht es denn dann mit den Unterhaltsansprüchen für sie aus?
Theoretisch hätte sie doch ab August 2020 wieder arbeiten gehen können, unser Junge geht in die Kita, somit wäre der Betreuungsunterhalt für sie weggefallen. (wenn ich mich nicht irre)
Bin ich nun verpflichtet, bis mein Sohn das 3. Lebensjahr erreicht hat, ihr den Betreuungsunterhalt zu zahlen?
Des Weiteren wohnt sie mit ihrem neuen Lebensgefährten seit Dezember 2019 zusammen, ebenso ist sie seit Dezember 2019 mit ihm verlobt.

Ich hoffe auf informative Antworten.

Vielen Dank im Voraus!

 
2 Antworten:

Re: Frage zum Betreuungsunterhalt

Antwort von sarahT am 04.02.2021, 7:19 Uhr

Guten Morgen.
Also an deiner Unterhaltspflicht ihr gegenüber ändert sich ja erst Mal nichts. Durch euer gemeinsames Kind bleibt ja die Unterhaltspflicht. Die geht bis zum dritten Geburtstag des Kindes (KiGaplatz Anspruch ab dem ersten Lebensjahr, ja, aber die haben das andere nie angepasst). Es sei denn die Mutter arbeitet und kann den Lebensunterhalt selbst bestreiten.
Höchstens könnte ich mir vorstellen, dass du mit der Geburt des Kindes den Unterhalt kürzen dürftest, weil dann ja der Neue ebenfalls Unterhaltspflichtig wird. Allerdings gehe ich eher vom Gegenteil aus. Es geht ja um euer Innenverhältnis.
Du stehst doch eh mit dem Jugendamt in Kontakt. Vermutlich auch wg des Unterhaltes. Frag da nach. Sie müssten es wissen. Alternativ wende dich an einen Fachanwalt für Familienrecht.
Viel Erfolg bei der Informationssuche.

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Re: Frage zum Betreuungsunterhalt

Antwort von Ally79 am 04.02.2021, 11:55 Uhr

Frage doch im Rechtsforum bei Frau Bader nach. Meines Wissens nach wird der Betrag geringer.

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