Geschrieben von mama von joshua am tab am 30.05.2019, 21:36 Uhr |
Frage zu Einkommensteuergesetz § 2
Nein, ein Erbe gehört nicht zu den sieben Einkommensteuerarten im Sinne des §2 EStG, ist somit kein steuerbarer Vorgang, ein Erbe unterliegt der Erbschaftssteuer.
Allerdings ist das EStG etwas tricky und es gibt natürlich immer wieder Ausnahmen, dazu müsste man aber den kompletten Sachverhalt kennen, um das sicher beurteilen zu können.
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- Frage zu Einkommensteuergesetz § 2 - Carmar 19.05.19, 9:59
- Re: Frage zu Einkommensteuergesetz § 2 - QueenMum 19.05.19, 10:42
- Re: Frage zu Einkommensteuergesetz § 2 - mama von joshua am tab 30.05.19, 21:39
- Re: Frage zu Einkommensteuergesetz § 2 - Mugi0303 19.05.19, 19:55
- Re: Frage zu Einkommensteuergesetz § 2 - Leena 20.05.19, 20:59
- Re: Frage zu Einkommensteuergesetz § 2 - mama von joshua am tab 30.05.19, 21:36
- Re: Frage zu Einkommensteuergesetz § 2 - QueenMum 19.05.19, 10:42
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