Geschrieben von Port am 09.12.2020, 10:35 Uhr |
Erstausstattung Jobcenter Vater
Da das Kind nicht bei ihm lebt und es ein Anspruch des Kindes ist, bekommt nur der Elternteil, bei dem es lebt, Zuschüsse, sofern dieser Elternteil von öffentlichen Geldern lebt. Du hast Anspruch auf Unterhalt und er keinen Anspruch auf Erstausstattung. Was Taram schreibt, ist richtig, aber das trifft auf Euch nicht zu und hat mit Erstausstattung nichts zu tun.
- Erstausstattung Jobcenter Vater - Weihnachtsstern24 08.12.20, 19:27
- Re: Erstausstattung Jobcenter Vater - Port 09.12.20, 7:17
- Re: Erstausstattung Jobcenter Vater - Weihnachtsstern24 09.12.20, 10:19
- Re: Erstausstattung Jobcenter Vater - Port 09.12.20, 10:35
- Re: Erstausstattung Jobcenter Vater - Weihnachtsstern24 09.12.20, 10:19
- Re: Erstausstattung Jobcenter Vater - taram 09.12.20, 8:45
- Re: Erstausstattung Jobcenter Vater - sarahT 09.12.20, 15:50
- Re: Erstausstattung Jobcenter Vater - taram 09.12.20, 19:24
- Re: Erstausstattung Jobcenter Vater - sarahT 09.12.20, 15:50
- Ausser einem Bett kann man fast alles transportieren zum Besuch - Ellert 10.12.20, 8:01
- Re: Erstausstattung Jobcenter Vater - Port 09.12.20, 7:17
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