Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Port am 09.12.2020, 10:35 Uhr

Erstausstattung Jobcenter Vater

Da das Kind nicht bei ihm lebt und es ein Anspruch des Kindes ist, bekommt nur der Elternteil, bei dem es lebt, Zuschüsse, sofern dieser Elternteil von öffentlichen Geldern lebt. Du hast Anspruch auf Unterhalt und er keinen Anspruch auf Erstausstattung. Was Taram schreibt, ist richtig, aber das trifft auf Euch nicht zu und hat mit Erstausstattung nichts zu tun.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.