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Geschrieben von Adlershorst 38 am 13.08.2019, 11:19 Uhr

Elternzeit wieder SS Beschäftigungsverbot

Die Krankenkasse sagt es bezieht sich auf die letzten drei Monatsgehälter in Vollzeit und ich soll sofort die Elternzeit beenden und das BV einreichen.

Das BV bekomme ich nicht nur wegen der Fehlgeburten - in diesem Thema bin ich sicher und das steht auch ausser Frage.

Hinweis der Krankenkasse - Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren.

Ich warte jetzt den FA Termin am Freitag ab und bespreche dann alles weitere mit ihr und dann mit meinem Arbeitgeber. Zumindest das zweite Gespräch mit KK war in der Zwischenzeit erfolgreicher.

Danke für deine Antwort

 
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