Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von basis am 13.08.2019, 11:01 Uhr

Elternzeit wieder SS Beschäftigungsverbot

Nein.

* Fehlgeburten sind per se kein Grund für ein Beschäftigungsverbot vom Arzt, eine AU vielleicht aber kein BV. Das kann der AG anfechten. Ob er das tut ist eine andere Frage.

* So lange deine EZ läuft gibt es ohnehin kein Berufsverbot, denn Du übst ja keine Tätigkeit aus.

* Wenn es nach Ende der EZ zum BV kommt, dann würdest Du dort den Lohn bekommen, den Du ohne BV erhälst. Ist vereinbart, dass Du für 20h kommst, dann erhälst Du den Lohn für 20h.

* Grundsätzlich bekommst Du nur für die Zeiten Geld, die du auch tatsächlich leisten könntest (sprich z.B. Betreuung für das Kind hast).

 
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