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Geschrieben von Felica am 04.06.2020, 13:19 Uhr

Elternzeit - wann Steuerklasse wechseln?

Ich persönlich rate davon ab. Einfach weil ihr keine Steuern spart, ihr zahlt sie nur zu einem anderen Zeitpunkt. Wenn es euch egal ist das eine riesen Rückzahlung ans Amt droht, dann wechsel zur Geburt. Bei euch beiden ist das Einkommen und damit auch die Steuerklasse vor Geburt für das EG maßgeblich. Bei dir wird halt noch der Mutterschutz ausgeklammert. Was danach passiert ist für das EG egal, und für das Mutterschaftsgeld gelten die 3 Monate vor Mutterschutz. Am Ende des Jahres berechnet das Finanzamt dann was ihr hättet zahlen müssen, wobei das EG ja mit eingerechnet wird und schaut dann was ihr beiden zusammen an Steuern bezahlt habt. Habt ihr zuviel, gibt es Geld zurück, habt ihr zuwenig bezahlt, müsst ihr nachzahlen.

Und Elterngeld bekommst du nicht erst im Oktober sondern ab Geburt. In deinem Falle wird es aber mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. Rechnet auch nicht damit das dein Mann sein EG bereits Ende August bekommt. Mit Glück habt ihr dann alle Unterlagen zusammen um es beantragen zu können. Das geht erst wirklich wenn alles da ist. Bis es dann ausgezahlt wird kann es auch mal dauern, je nachdem wie schnell die sind. Ist also recht wahrscheinlich das dein Mann sein EG nachträglich bezahlt bekommt wenn er bereits wieder arbeitet. Das ist das Problem wenn man EG im ersten Lebensmonat nehmen will. Legt also ausreichend Geld zur Seite um das überbrücken zu können.

 
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