Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Gernemama am 20.04.2022, 14:21 Uhr

Elterngeld zweites Kind

Du hast ja selber gesehen, dass ich auch ganz verwirrt war.

Ich wusste nur, dass Monate mit Mutterschaftsgeld nicht zählen. Sie jetzt auf Wunsch nicht ausgeklammert werden müssen. Und das diese Monate dann nur zählen, wenn Einkommen generiert wird. Mutterschaftsgeld aber als steuerfreie Zahlung nicht.

Lasse die Monate ausklammern, die 14 Lebensmonate werden ja auch ausgeklammert. Dann gibt es eine Mischung aus vor Kind 1 und 0€ Runden

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.