Geschrieben von Gernemama am 20.04.2022, 7:46 Uhr |
Elterngeld zweites Kind
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Mutterschaftsgeld
Nicola Bader, Rechtsanwältin
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Nicola Bader, Rechtsanwältin
Frage:
Seit der Reform kann man ja verzichten, Monate mit Mutterschaftsgeld ausklammern zu lassen.
Zählt dann das Mutterschaftsgeld zur Elterngeld Berechnung? Auch wenn man vorher in reiner Elternzeit war und gar nicht gearbeitet hat.
von Gernemama am 20.04.2022
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Antwort auf:
Mutterschaftsgeld
Nein, das zählt weiterhin nicht, da es steuerfrei ist.
Die Möglichkeit, auf die Ausklammerung zu verzichten ist für Fälle gedacht, in denen man durch die Einbeziehung des Monats mit Mutterschutzbeginn doch noch die bessere Steuerklasse erreichen kann oder wenn man bspw. im ältesten Monat nichts verdient hat, kann man dadurch das (anteilige) Gehalt des Monats mit Mutterschutzbeginn für das Elterngeld zählen lassen.
Es ist aber weiterhin so, dass nur steuerpflichtiger, laufender Lohn zählt, Mutterschaftsgeld oder Zuschuss zum MuschG zählen nicht.
von Dojii am 20.04.2022
- Elterngeld zweites Kind - Präriemaus 19.04.22, 14:49
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