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Geschrieben von Ani123 am 20.04.2022, 1:58 Uhr

Elterngeld zweites Kind

Sie beenden die EZ zum Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes.

Seit dem 01.09.2021 darf der Mutterschutz in die Berechnung des EG mit einbezogen werden, insofern es gewünscht wird.

Vom 1. Kind (08/2020) können sie 14 Monate wegen Bezug EGplus ausklammern lassen. Das ist bis 10/2021. Die Zeit von da an bis Beginn Mutterschutz fließt mit 0 € rein. Das sind ca. 7-8 Monate.

Zur Berechnung kann dann das Mutterschaftsgeld herangezogen werden, welches evtl. wegen Betriebszugehörigkeit usw. schon höher ist wie vor der Geburt des 1. Kindes. Die übrigen Monate werden von vor der Geburt des 1. Kindes genommen.
Alternativ können auch nur die Monate von vor der Geburt des 1. Kindes genommen werden.

Geschwisterbonus gibt es bis zum 3. Geburstag des 1. Kindes in Höhe von 10 Prozent vom EG. Bedenken Sie dabei, dass dieses bei EGplus halbiert wird und trotzdem am 3. Geburtstag endet. Daher kann es zum Vorteil sein bis dahin Basis-EG zu beziehen und erst danach EGplus um das höchstmöglichste an EG rauszuholen.
Der Nachteil wäre in ihrem Fall, bei Geburt im 08/2022 und 3. Geburtstag von 1. Kind im 08/2023, dass ihnen keine Monate zum splitten bleiben.

 
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