Geschrieben von Felica am 21.01.2020, 15:33 Uhr |
Elterngeld wie berechnet
Wieso 200 € bis zur Krankmeldung? War der Job auf die EZ befristet oder unbefristet? Wenn unbefristet musst du die 200 € weiterhin bekommen. Auch für Minijobs gelten die Gesetze.
Für den VZ gilt das du normal das Geld bekommst. Wie wenn du arbeiten würdest.
Für das neue EG gelten die 12 Monate vor deinem Mutterschutz. Aus diesen setzt sich das neue EG zusammen.
- Elterngeld wie berechnet - Rebi84 21.01.20, 10:55
- Re: Elterngeld wie berechnet - Saarlandmami2 21.01.20, 11:40
- Re: Elterngeld wie berechnet - Rebi84 21.01.20, 12:47
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- Re: Elterngeld wie berechnet - Felica 21.01.20, 15:33
- Re: Elterngeld wie berechnet - Saarlandmami2 21.01.20, 11:40
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