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Geschrieben von Bakhira am 27.07.2019, 13:22 Uhr

Elterngeld plus und Teilzeit arbeiten gehen?

Hallo,

ich versuche mich gerade durch den Elterngeld Dschungel durchzukämpfen.

Mein eigentlicher Plan war 12 Monate Basiselterngeld zu nehmen und dann wieder Teilzeit arbeiten zu gehen. Circa 25 Std/Woche.
Jetzt wurde mir ein Mini-Job angeboten, denn ich nach dem Mutterschutz in einer Woche antreten könnte, würde aber auch später gehen, und den ich dann bis zum Beginn meiner Teilzeitarbeit in einem Jahr behalten könnte.

Damit sich das lohnt, müsste ich ja Elterngeld Plus beantragen, dann hätte ich wahrscheinlich keine Abzüge vom Elterngeld in den ersten 12 Monaten meines Babys, nur wenn ich dann nach 12 Monaten wieder mehr arbeiten gehen möchte, 24 Std/Woche, würde mir ja von dem Elterngeld ein Teil abgezogen werden.
Ich befürchte, dass der Teil dann so groß ist, dass es dem Verdienst des oben beschriebenen Mini-Jobs entspricht, und ich mir das arbeiten gehen sparen könnte.

Gibt es eine andere Möglichkeit?
Eine Bekannte meinte, dass ihr von der Elterngeldstelle gesagt worden ist, dass man sich das Elterngeld nach einem Jahr Elterngeld plus auch komplett auszahlen lassen kann und dann normal arbeiten gehen kann, ohne Abzüge.
Das klingt toll, aber irgendwie unlogisch.

Habt ihr von dieser Möglichkeit gehört?

2.
Ich habe zum Test und zum Verständnis beim Elterngeld-Rechner vom Ministerium mal für unterschiedliche Monate unterschiedliche Verdienstmöglichkeiten angegeben
Bsp:
3 Lebensmonat: 450 Euro Minijob
4 Lebensmonat: 250 Euro Minijob + 1300 € Brutto Festanstellung
5 Lebensmonat: 2000 Euro brutto Festanstellung

Irgendwie hat mir der Rechner für jeden Monat das gleiche Elterngeld ausgerechnet. Was jedoch auch nicht dem Elterngeld plus Betrag ohne Abzüge entspricht, sondern eine anderer Betrag ist.
Wie kann das?
Beim 3 Lebensmonat müsste ich doch eigentlich keine Abzüge vom Elterngeld plus haben und beim 5 Lebensmonat schon.

Kann mir jmd. helfen?

Lieben Gruß und Danke schon mal!

 
5 Antworten:

Re: Elterngeld plus und Teilzeit arbeiten gehen?

Antwort von QueenMum am 27.07.2019, 14:35 Uhr

Dafür würde ich direkt bei der Elterngeldstelle vorstellig werden und es ausrechnen lassen. Es wird ja immer nur ein Ersatz für das Geld geleistet was du normalerweise vom AG bekommen würdest, alles was mehr wäre würde auch gegengerechnet. Alles etwas kompliziert und daher nicht so einfach zu beantworten.

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Re: Elterngeld plus und Teilzeit arbeiten gehen?

Antwort von Saarlandmami2 am 28.07.2019, 8:11 Uhr

Du kannst im ersten Jahr doch EG plus nach Mutterschutz wählen und im mini job arbeiten.
Dann teilst du der EG stelle mit, dass du doch Basis EG beziehen möchtest und es wird alles übrige ausgezahlt. Dann kannst du 25h/Woche arbeiten.

Pass aber mit den Lebensmonaten auf. Grad wenn du dann mehr arbeiten willst.

Die Monate mit Mutterschaftsgeld sind eh Basis EG und die restlichen kannst du umwandeln.

EG plus ist aber nur die Hälfte vom Basis EG.

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Re: Elterngeld plus und Teilzeit arbeiten gehen?

Antwort von Bakhira am 28.07.2019, 15:39 Uhr

Hallo,

danke für die Antwort.
Dann würde ich z.B. bis Juli Elterngeld plus nehmen. Das wären dann 2 Monate Basiselterngeld wegen Mutterschutz und dann 12 Monate Elterngeld plus. Dann hätte ich quasi noch 4 Monate Basiseltelterngeld über.
Und dann teile ich der Elterngeld-Stelle mit, dass ich doch Basis EG beziehen möchte?
Aber dann würde ich ja die nächsten 4 Monate Basiselterngeld beziehen. Ich möchte dann aber ja eigentlich wieder arbeiten. Dann würde mir ja richtig viel Geld vom Basiselterngeld abgezogen werden...

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Re: Elterngeld plus und Teilzeit arbeiten gehen?

Antwort von Felica am 28.07.2019, 18:28 Uhr

Wenn du im ersten Jahr arbeitest, wird dir da genauso Geld abgezogen beim EG - Plus wie im zweiten Jahr. Ob und wie viel hängt davon ab wie viel du verdienst im Vergleich zum EG.

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Re: Elterngeld plus und Teilzeit arbeiten gehen?

Antwort von Felica am 28.07.2019, 18:31 Uhr

Ach ja, und nachträglich ändern lassen bringt dir da nichts. Weil wenn du im zweiten Jahr dir das EG Plus nachträglich in Basis-EG wandeln lässt, dann rechnen die nach was du im ersten Jahr an Kürzungen gehabt hättest wenn du gleich Basis-EG bezogen hättest. Ändert also gar nichts.

Du kommst also nicht drumherum, egal wie du es wendest.

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