Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Sonnenaufgang am 27.04.2019, 18:04 Uhr

Elterngeld Hilfe

Vielen Herzlichen Dank. Es sind 2 Mädchen und ich wollte immer Mädchen haben :)

Aber wo schreibt das Gesetz vor, dass die Kinder in D sein müssen?

Ich wohne in Bayern und entnehme die Daten vom Amt für Familie und Soziales:



Elterngeld erhält, wer

einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, (habe ich)

mit seinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt, (habe ich auch)

dieses Kind selbst betreut und erzieht, (mache ich)

keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt, (nur Student)

die Einkommensgrenze im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes nicht überschreitet. (das sicher nicht)

Es steht ja nix zu den Kinder da, sonder bezieht sich doch nur auf die Eltern bzw den, der den Antrag stellt.

Weiter unten ist vollgendes vermerkt:



Für Eltern, die im Ausland leben, besteht Anspruch auf Elterngeld, wenn

der Auslandsaufenthalt voraussichtlich ein Jahr nicht überschreiten wird oder tatsächlich nicht überschreitet und (wird er nicht, kann ich ja beweisen wenn ich mich hier melde)

die vorherige Wohnung im Inland bei vorzeitiger Rückkehr sofort wieder genutzt werden kann. (ist immer vorhanden)

Ich weiss echt nicht mehr weiter. Habe schon beim Amt gefragt, die meinten sie hatten so einen Fall noch nie. Kann ich mir nicht vorstellen. :(

Ich warte so oder so noch auf die Geburtsurkunde, also kann ich den Antrag noch nicht fix machen.....


1000 DANK FÜR DEINE HILFE UND NACHRICHT :)

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.