Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Julizwilling am 22.05.2021, 22:01 Uhr

Elterngeld Fragen

Du musst die ersten beiden als Basis ankreuzen, da du im Mutterschutz bist und das immer als Basis gilt. Ab dem 3. kannst du dann Plus ankreuzen.
Leider kommt man nicht auf 24 Monate, wenn man splittet, sondern immer nur max. auf 22 Monate. (Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich der Mutterschutz und die Plusmonate beim Elterngeld verringern sich.)

Dein Mann muss soviel ich weiß beide Monate angeben, aber es kann im Nachhinein noch geändert werden.
Aber bei der Elternzeit beim Arbeitgeber muss er sich eigentlich schon direkt für die ersten zwei Jahre festlegen, ansonsten muss der Arbeitgeber ihm den zweiten Monat der Elternzeit nicht genehmigen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.