Geschrieben von Pimboli am 31.10.2020, 8:52 Uhr |
Einkommenssteuerklärung 2019
Für 2019 soll ich mehr als 600,00 € Steuern nachzahlen . Zum einen habe ich schriftlich dagegen Widerspruch eingelegt . Dann mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefoniert , der mir gesagt hat , das ich wohl 1 Kreuz gemacht hätte , das ich mit jemandem zusammen lebe , was definitiv nicht stimmt . Der Sachbearbeiter wollte das ändern und leider habe ich ihm das geglaubt . Auch sollte ich per Formular meinen Einspruch gegen den Steuerbescheid zurücknehmen , was ich nicht gemacht habe . Nun habe ich gestern 1 Mahnbescheid bekommen , das ich binnen 7 Tagen die mehr als 600,00 € zahlen muss . Ich bin alleinerziehend . Wer kennt sich mit dieser Rechtslage aus ?
Re: Einkommenssteuerklärung 2019
Antwort von Mugi0303 am 31.10.2020, 9:12 Uhr
Wenn du keine Aussetzung der Vollziehung beantragt und gewährt bekommen hast, musst du trotzdem erstmal zahlen. Trotz des noch anhängigen Einspruchs. Das steht auch in der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Steuerbescheid.
Aber das mit dem Kreuz kann ich nicht nachvollziehen. Zusammenleben macht perse erstmal keinen Unterschied bei der Steuer. Kenn mich da aber bei Alleinerziehenden nicht so aus.
Inwieweit weicht denn der bescheid von deiner Erklärung ab?
Du musst schon schauen dass du den Einspruch auch begründet sonst läufst du Gefahr, dass er als unbegründet zurück gewiesen wird.
Mugi
Re: Einkommenssteuerklärung 2019
Antwort von KKM am 31.10.2020, 9:15 Uhr
Zusammenleben macht bei Alleinerziehenden einen sehr großen Unterschied:
Wechsel der Steuerklasse von 2 in 1.
Re: Einkommenssteuerklärung 2019
Antwort von Pimboli am 31.10.2020, 9:24 Uhr
Durch mein falsches x würde der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende nicht berücksichtigt. Noch nie müsste ich bisher Dteuern nachzahlen.
Re: Einkommenssteuerklärung 2019
Antwort von Mehtab am 31.10.2020, 18:26 Uhr
Pimboli,
wenn das Einspruchsverfahren läuft, und der Steuerbescheid zu deinen Gunsten geändert wird, dann bekommst du das Geld wieder zurück. Zahl die 600 Euro, denn sonst bekommst du Ärger!
Einspruch hemmt nicht die Fälligkeit
Antwort von Leena am 02.11.2020, 19:10 Uhr
Wenn man Einspruch einlegt, hemmt das nicht die Fälligkeit des Bescheids. Sprich: Auch wenn Du Einspruch einlegst, musst Du fristgerecht zahlen.
Du kannst natürlich auch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) stellen und auf das laufende Einspruchsverfahren verweisen. Daran, dass Du jetzt erst einmal die Zahlung leisten musst, ändert das aber grundsätzlich nicht, bevor der Antrag nicht bewilligt wurde.
Wenn Du das Geld nicht hast, kannst Du auch einen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung stellen, das musst Du dann aber mit der zuständigen Stelle abklären. (Bei uns wäre das die Vollstreckungsstelle, nicht der Sachbearbeiter, der für Deinen Steuerbescheid zuständig ist.) Aber ganz wichtig - dann direkt zeitnah darum kümmern, sonst wird es teuer (so fallen Säumniszuschläge an).
Im Grunde würde ich Dir raten: Schreib noch einmal eine ganz konkrete Einspruchsbegründung, geh auf den Punkt mit dem AE-Freibetrag und dem falschen Kreuz ein, erkläre genau, mit wem Du zusammen lebst etc., und bitte um Änderung Deines Steuerbescheids. Und jetzt zahlen oder direkt Antrag auf Aussetzung der Vollziehung oder eben Antrag auf Stundung / Ratenzahlung. Und das alles JETZT.