Geschrieben von HeyDu! am 08.09.2019, 22:09 Uhr |
Eindeutig...
§21 Abs. 2 Bundesmeldegesetz
§22 Bundesmeldegesetz
Ehegatten haben grundsätzlich eine gemeinsame Hauptwohnung. Andernfalls geht man von getrennt lebend aus und dann hat dies sofort z.B. Auswirkungen aufs Steuerrecht (Steuerklasse).
BG
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- Melderecht - makkipakki 06.09.19, 13:10
- Re: Melderecht - Mehtab 08.09.19, 19:07
- Re: Melderecht - Strudelteigteilchen 08.09.19, 21:30
- Eindeutig... - HeyDu! 08.09.19, 22:09
- Re: Eindeutig... - tonib 09.09.19, 18:20
- Re: Eindeutig... - makkipakki 09.09.19, 19:56
- hier bei uns im bereich - Ellert 09.09.19, 20:20
- Re: Eindeutig... - HeyDu! 09.09.19, 21:12
- Re: Eindeutig... - blubb12 18.09.19, 11:47
- Eindeutig... - HeyDu! 08.09.19, 22:09
- Re: Melderecht - Strudelteigteilchen 08.09.19, 21:30
- Re: Melderecht - Saarlandmami2 09.09.19, 9:02
- Re: Melderecht - makkipakki 09.09.19, 19:56
- Re: Melderecht - Mehtab 08.09.19, 19:07
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