Geschrieben von Caot am 10.06.2021, 16:19 Uhr |
Eigentumswohnung, Zimmer vermieten
In einer ETW zahlt man Wohngeld an die Hausverwaltung. Ähnlich wie NK wenn man mietet. Wohnen jetzt statt einer Person, drei in einer Wohnung ist der Verbrauch höher.
Unbenommen davon muss man aufpassen bezüglich einer Überbelegung und was und wie für diese Gemeinschaft geregelt ist.
Die Personen die dort einziehen sollten der HV mitgeteilt werden.
Steuerlich ist Eigennutzung und gleichzeitig untervermieten auch abzuklären. Da gibt es ein paar Dinge, die aber am besten der Steuerberater erklärt.
- Eigentumswohnung, Zimmer vermieten - Mommy2be8.17 07.06.21, 22:20
- Re: Eigentumswohnung, Zimmer vermieten - Caot 08.06.21, 9:33
- Re: Eigentumswohnung, Zimmer vermieten - Summer80 09.06.21, 21:32
- Re: Eigentumswohnung, Zimmer vermieten - Caot 10.06.21, 8:12
- Re: Eigentumswohnung, Zimmer vermieten - Summer80 10.06.21, 14:19
- Re: Eigentumswohnung, Zimmer vermieten - Caot 10.06.21, 16:19
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- Re: Eigentumswohnung, Zimmer vermieten - Mehtab 11.06.21, 13:19
- Re: Eigentumswohnung, Zimmer vermieten - Laufente123 18.06.21, 18:29
- Re: Eigentumswohnung, Zimmer vermieten - Caot 08.06.21, 9:33
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