Geschrieben von Caot am 10.06.2021, 8:12 Uhr |
Eigentumswohnung, Zimmer vermieten
Wer was an Miete zahlt ist egal. Das muss man keinem mitteilen. Wenn ich aber jetzt in einer 2-Raum-Wohnung zu dritt lebe, ohne das es Mann und Kind ist und untervermiete, würde ich das mitteilen, indem Fall bei einer ETW der HV. Eventuell müssten die NK erhöht werden. Und eventuell ist eine Unter ermietung in dieser Menge auch ausgeschlossen. Zumal die neuen Mieter eine Vermieterbescheinigung brauchen um sich bei der Stadt anzumelden. Ich würde das also mit der HV oder der Eigentümergemeinschaft abklären.
- Eigentumswohnung, Zimmer vermieten - Mommy2be8.17 07.06.21, 22:20
- Re: Eigentumswohnung, Zimmer vermieten - Caot 08.06.21, 9:33
- Re: Eigentumswohnung, Zimmer vermieten - Summer80 09.06.21, 21:32
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- Re: Eigentumswohnung, Zimmer vermieten - Mehtab 11.06.21, 13:19
- Re: Eigentumswohnung, Zimmer vermieten - Laufente123 18.06.21, 18:29
- Re: Eigentumswohnung, Zimmer vermieten - Caot 08.06.21, 9:33
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