Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von QueenMum am 04.05.2019, 10:02 Uhr

das kam von dessen Anwalt

Also ich würde mal behaupten das es nicht zu irgendeiner Strafanzeige oder Verhandlung kommt, sich also im nächsten Schreiben/Schritt klären wird. Die Straftat des Diebstahls setzt ja den Tatbestand des Vorsatzes vorraus und das sehe ich bei euch garnicht. Also erstmal ruhig bleiben. Es wird sich sicherlich alles klären.

 
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