Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Goldbear am 05.04.2021, 10:12 Uhr

auch wenn der Spruch doof klingt

sehe ich auch so. Wenn man 3 Jahre beim Kind zuhause bleiben möchte, muss man sich das leisten können. Die Allgemeinheit ist dafür nicht zuständig. Es besteht ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz, den würde ich erst mal suchen. Dann kann deine Freundin ALG I in Anspruch nehmen, muss dann aber auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

 
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