Jobcenter muss Schulbücher zahlen:
Mehrbedarf geltend machen

Münzstapel auf Geldscheinen

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Die Anschaffung der neuen Schulbücher für jedes Schuljahr kann das Budget ganz schön strapazieren. Bezieher von ALG II können hier schnell vor einem finanziellen Problem stehen.

Satz ist zu niedrig: Anspruch auf einen Zuschuss

Der Satz bei Hartz-IV von 2,55 Euro monatlich für Schulbücher sei nicht realitätsgerecht, urteilte das Sozialgericht Oldenburg (Az.: S 37 AS 1268/19) wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Die Betroffenen haben Anspruch auf einen Zuschuss in Form von Mehrbedarf.

Im entsprechenden Fall bezog die 19-jährige Schülerin einer Berufsschule wie ihre Mutter und die Geschwister ergänzende Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV). Für den Sprachunterricht musste sie nach Vorgabe der Schule ein elektronisches Wörterbuch für etwa 138 Euro kaufen. Die Klägerin beantragte daraufhin die Erstattung der Kosten beim Jobcenter – dieses lehnte die Kostenübernahme ab mit der Begründung, das Wörterbuch sei dem persönlichen Schulbedarf zuzurechnen, die Kosten seien durch die bewilligten Leistungen für Bildung und Teilhabe bereits abgedeckt. Das Sozialgericht sah das anders: Das Jobcenter muss die Kosten als Mehrbedarf übernehmen. Die Ausgaben würden weder von den Leistungen erfasst, die vom Jobcenter für die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit persönlichem Schulbedarf erbracht werden, noch seien sie vom Regelbedarf abgedeckt.

Gericht erklärt: Ermittlung des Regelbedarfes sei nicht realistisch

Der Regelbedarf umfasse zwar auch die Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern, heißt es, aber die Ermittlung des Regelbedarfes sei nicht realistisch. Der Bedarf für die Beschaffung von Schulbüchern ist nicht in strukturell realitätsgerechter Weise zutreffend erfasst worden, so das Gericht. Bei der Regelbedarfsermittlung werden Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern lediglich in einer Höhe von 2,55 Euro pro Monat berücksichtigt. Dies ist für die Richter nicht ausreichend: Damit sei der Bedarf für die Beschaffung von Schulbüchern zumindest in Ländern, die keine Lehrmittelfreiheit garantieren würden, nicht abzudecken.

Zuletzt überarbeitet: September 2022

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