Hallo Frau Jasker, zunächst wollte ich mich bei Ihnen bedanken, weil Sie mir mit einigen Fragen bereits sehr weitergeholfen haben. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir noch einige Fragen beantworten könnten: Im Jahr 2015 beantragte ich schon einmal eine Mutter-Kind-Kur. Damals verwies mich meine Krankenkasse an die Rentenkasse, d. h. ich musste meinen Antrag noch einmal auf Formularen der Rentenkasse schreiben und einreichen. Warum das so war, weiß ich allerdings nicht. Ich war damals Angestellte in Elternzeit. Die Hauptindikation waren Rückenprobleme, Gelenkschmerzen und Hüftschmerzen sowie Migräne aufgrund von Wirbelsäulendeformation (Skoliose) mit Sakralisation. Dazu hatte/habe ich ein chronisch krankes Kind (5 Klinikaufenthalte wegen Asthmaexzerbation), das Therapiekind war und auch wieder werden soll. Nun möchte ich wieder eine Mutter-Kind-Kur bei meiner Krankenkasse beantragen und befürchte, wieder an die Rentenkasse verwiesen zu werden und erneut mehrmals beantragen zu müssen. Momentan bin ich nur "Hausfrau", da ich nach der Elternzeit für mein 2. Kind meine Stelle verlor. Meine Kinder sind 8, 6 und 1 Jahr alt. Können Sie sich einen Grund vorstellen, warum mich meine Kasse damals an die Rentenkasse verwies? Steht mir als "Hausfrau" überhaupt eine Mutter-Kind-Kur zu? Momentan füllt der Arzt die Anträge für die Kur aus (was ich damals noch selbst machte). Die Praxis lässt sich damit aber leider sehr viel Zeit. Wie lange brauchen Arztpraxen Ihrer Erfahrung nach zum Ausfüllen der Anträge? Schade, dass man die Anträge nicht mehr selbst ausfüllen kann und ein Attest nicht mehr reicht! Es geht mir darum, dass eines meiner 3 Kinder im September eingeschult werden soll und ich wenn möglich vorher von der Kur zurück sein würde. Was raten Sie mir? Mit freundlichen Grüßen
von Melwurm am 24.01.2020, 22:50