Ich habe von der BEK eine Zusage für eine Mutter-Kind Kur . Von der Liste der BEK mit ca 35 Häusern habe ich nur 2 Kliniken gefunden , die auch ADS auf der Diagnoseliste für Kinder Haben .Mein Kind fährt als Therapiekind mit .Meine Wunschklinik , die sogar einen Kooperationsvertrag mit der BEK hat , steht nicht auf dieser Liste .Nun prüft Frau ... das , hat aber durchblicken lassen , das solche Wünsche nicht so erwünscht sind .Ich werde im Fall einer Ablehnung meiner Wunschklinik einen widerspruchsfähigen Bescheid ( schriftlich) anfordern und eine Begründung , warum diese Klinik nicht"erlaubt" wird .Wir waren bei der letzten Mukikur schon mal dort und haben uns beide dort sehr wohl und gut aufgehoben gefühlt .Was mache ich mit so einem Bescheid bzw an wen muss ich mich damit wenden ?
von Pimboli am 30.10.2017, 16:32