Wie lange hat man Zeit in Widerspruch zu gehen?

 Ursula Schmitz Frage an Ursula Schmitz Kurberaterin beim Mutter Kind Hilfswerk e. V.

Frage: Wie lange hat man Zeit in Widerspruch zu gehen?

Sehr geehrte Frau Schmitz, ich habe eine Ablehnung von meinem Kurantrag bekommen. Ein triftiger Grund ist nicht enthalten. Ich möchte das nicht so belassen und möchte in Widerspruch gehen. Wie lange habe ich dazu Zeit? Es gibt doch sicherlich gesetzliche Grenzen an die ich mich halten muss. Mit vielen Grüßen Rebecca

von "Sylke" am 04.08.2020, 13:25



Antwort auf: Wie lange hat man Zeit in Widerspruch zu gehen?

Hallo Rebecca Kl., einen schriftlichen Widerspruch können Sie innerhalb 4 Wochen (ab Datum Ablehnung) bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

von Ursula Schmitz am 04.08.2020



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