Hallo Frau Jasker,
leider wurde meine Befürchtung wahr und mein Widerspruch würde abgelehnt.
Begründung ist einfach nur weil es vorzeitig ist.(Wenn Sie wollen kann ich das auch ausführlicher erklären).
Jedenfalls werde ich jetzt gefragt, ob ich den Widerspruch aufrecht erhalten oder zurückziehen möchte.
Wenn ich ihn aufrecht erhalte, soll ich dann nochmal einen Widerspruch schreiben, und begründen, oder nur schreiben, ich erhalte ihn aufrecht?
Macht es Sinn, dann noch ein Facharztattest beizulegen, oder ist das eh schon zu spät weil abgelehnt wurde?
Und was passiert dann,wenn ich ihn aufrecht erhalte?
Geht das dann automatisch vors Sozialgericht, oder wird man davor dann noch gefragt ob man das möchte?
Ich weiss gerade gar nicht weiter, ich bräuchte diese Kur so dringend aufgrund verschiedener Dinge....
von
Bellibells
am 08.04.2019, 15:22
Antwort auf:
Widerspruch aufrecht erhalten.....wie am Besten?
Sie können den Widerspruch aufrecht erhalten. Dann hat die Krankenkasse bis zu drei Monate Zeit über Ihren Widerspruch zu entscheiden. Sollte die Krankenkasse erneut ablehnen, dann können Sie vor dem Sozialgesetz klagen. Gerne können Sie sich unter der kostenfreien Rufnummer einmal mit uns in Verbindung setzen, damit wir dies nochmals persönlich besprechen können. Sie können einen Facharztbericht beilegen, jedoch stehen Sie nicht in der Pflicht dies zu tun.
von
Larissa Jasker
am 08.04.2019
Antwort auf:
Widerspruch aufrecht erhalten.....wie am Besten?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Wo finde ich denn diese Telefonnummer?
Ist das dann quasi ein "zweiter Widerspruch"? Der wird dann erneut geprüft?
Also sollte man den dann schon noch begründen,oder?
Das Sozialgericht macht denke ich keinen Sinn,weil das ja ewig dauern kann....
von
Bellibells
am 08.04.2019, 16:31