Frage: Wartezeit Kur

Guten Tag! Ich weiß, dass man alle 4 Jahre Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur hat. Wie ist das aber wenn ein weiteres Kind geboren wird und dadurch neue Strukturen und Belastungen entstehen... Könnte man dann auch schon nach 3 Jahren einen Antrag stellen? Viele Grüße!

von Schnubbel82 am 10.05.2021, 13:21



Antwort auf: Wartezeit Kur

Hallo, ein weiteres Kind ist keine Ausnahmesituation. Der Anspruch erhöht sich dadurch nicht. Sie können es zwar nach 2 Jahren versuchen und vorzeitig einen Antrag stellen, jedoch gibt es keine Garantie, dass die Maßnahme seitens der Kasse bewilligt wird. Bitte beachten Sie auch, dass die meisten Kurhäuser derzeit die Kinder frühestens ab dem 3. Lebensjahr aufnehmen können.

von Ursula Schmitz am 10.05.2021