Sehr geehrte Frau Dessauer,
mir wurde eine Mutter-Kind-Kur bewilligt. Heute kam von der Krankenkasse die Bescheinigung über Entgeltfortzahlung zur Vorlage bei meinem AG. Dort bin ich zum 31.7.gekündigt und bis dahin freigestellt. Eine Kündigungsschutzklage läuft.Wann muss ich dem Arbeitgeber spätestens mitteilen, dass ich in die Kur fahren möchte? Der Termin steht bereits fest.
Freundliche Grüße
von
Löwenmutter
am 03.07.2013, 18:07
Antwort auf:
Wann muß ich dem Arbeitgeber die Genehmigung vorlegen?
Guten Morgen,
das ist eine Frage, die das Arbeitsrecht betrifft und somit würde ich Sie bitten Ihren Berater bzw. die Person zu fragen, die die Kündigungsschutzklage erhoben hat. Vom Verständnis her ist es so, dass der Arbeitgeber mit Erhalt der Vorlage der Krankenkasse über die bewilligte Kurmaßnahme zu infomieren ist.
Ich wünsche Ihnen eine schöne Kur und viel Erfolg bei der Kündigungsschutzklage
Annina Dessauer
von
Annina Dessauer
am 04.07.2013