Wir haben 4 Kinder. Zwillinge (Extremfrühchen) und zwei weitere.
Wir möchten gerne zum Bromerhof, da dort die Möglichkeit besteht die Frühgeburt aufzuarbeiten.
Mein Mann würde ein Vaterkind-Kur beantragen (1. Zwilling +1 weiteres Kind) und ich eine Mutter-Kind-Kur (2. Zwilling +1 weiteres Kinde).
Wir möchten unbedingt in den Sommerferien. Die Zwillinge gehen zur Schule und durch die Entwicklungsverzögerung wollen wir es nicht vertreten das sie dem Unterricht fern bleiben.
Sollten wir jetzt einen Antrag stellen und dieser genehmigt wird, muss man dann zwingend in den nächsten 6Monaten die Kur antreten?
Wie sollten wir am besten vorgehen?
Danke und Grüße
von
Nina84
am 06.09.2017, 09:39
Antwort auf:
Wann beantragen
Eine gute Frage. Zunächst einmal gibt es keinen Rechtanspruch auf eine Kur für beide Eltern in dieser Konstellation. Dann müsste man beim Bromerhof nachfragen, ob es in den Sommerferien überhaupt Früchchendurchgänge gibt, da meist nur 5 pro Kurdurchgang aufgenommen werden und nicht jeder Kurdurchgang meiner Meinung nach Frühchen aufnimmt. Setzen Sie sich mit Frau Hannatzsch oder Herrn Smollich wegen der Beantragung in Verbindung (einen schönen Gruß von mir), dann greift man Ihnen hier unter die Arme mit allen Fragen. Eine Rechtsgrundlage wie lange eine Kur bewilligt zu sein hat, gibt es im Übrigen nicht. Dennoch macht es Sinn, dass die Kassen natürlich zeitnah in Kur schicken möchte, denn die Belastung gilt es ja jetzt zu lindern, wobei beide Seiten verständlich sind.
von
Annina Dessauer
am 06.09.2017