Hallo Frau Jasker, ich habe gestern alle Unterlagen für eine Mutter Kind-Kur bei meiner Krankenkasse abgegeben. Nach vielen Telefonaten habe ich herausgefunden dass es besser ist, sich bereits vorher einen Termin in einer Wunschklinik zu reservieren, da die meisten Kliniken bereits jetzt bis Ende April 2020 ausgebucht sind. Ich habe dann für mich und meine Tochter(nur Begleitkind 2,5 Jahre alt) einen freigewordenen Platz am Selenter See vom 26.02.2020 bis 18.03.2020 reserviert bekommen. Die Bestätigung der Reservierung habe ich bei der Krankenkasse abgegeben. Nun meine Frage: kann ich rechtlich drauf bestehen nach Genehmigung die Kur in dieser Klinik zu machen? Ich habe die Klinik extra ausgewählt, da sie auf psychische Probleme spezialisiert sind und die Kur nur 2,5 Stunden Fahrt von meinem Wohnort entfernt liegt. Andere passende Kurhäuser hatten erst wieder was für April/Mai 2020 frei. MUSS ich einen anderen Platz nehmen, wenn die Krankenkasse mir einen anderen Platz vorschlägt? Wenn z.B in für mich nicht passenden Häusern früher ein Platz frei ist oder im tiefsten Bayern (von mir 12 Stunden entfernt)? Meine vorsorgerelevanten Erkrankungen sind: - Chron. Erschöpfungszustände mit Versagensängsten - Nichtorganische Schlafstörungen mit Tagesmüdigkeit - leichte u. mittelgradige depressive Episoden Des Weiteren war mir besonders wichtig im Winter auf Kur zu fahren,da sich die depressiven Episoden im Winter, insbesondere NACH Weihnachten am stärksten zeigen. Dieser Zustand ist schon seit meiner Schwangerschaft so, deswegen kann ich es im Voraus einschätzen. Die Begründung habe ich auch so schriftlich der Krankenkasse mitgeteilt. Vielen Dank für Ihre Mühe Mit freundlichen Grüßen Jana92
von JanaM92 am 06.09.2019, 19:10