Wahlrecht, Frist, Kinder daheimlassen und Vater-Kind

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Wahlrecht, Frist, Kinder daheimlassen und Vater-Kind

Sehr geehrte Frau Dessauer, ich wollte eine Mutter-Kind-Kur beantragen, da ich aufgrund permanenter Überlastung, postnatalen Depressionen, einen langwierigen Erkrankung meines Mannes und mehrerer Trauerfälle am Rande meiner Kräfte bin. Ich bin bei der Barmer GEK versichert und mir wurde dort gesagt, ich könne nur die Vertragshäuser auswählen. Ist das so richtig? Oder kann ich jede andere Klinik auswählen, die die passenden Schwerpunkte anbietet, solange sie nicht mehr kostet als die Vertragskliniken? Was ich auch nicht verstehe ist das mit der Frist. Es wird gesagt, dass man die Kur innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung antreten muß. Oft sind aber die Kliniken für wesentlich längere Zeiträume im Voraus ausgebucht. Wie geht das zusammen? Für mich wäre es wahrscheinlich am erholsamsten, die Kinder nicht bzw nicht alle mitzunehmen. Allerdings sehe ich die Möglichkeit dafür nicht, zumal wir keine Ganztagsbetreuungsplätze haben. Würde die Kasse auch eine HAushaltshilfe übernehmen, die sich nachmittags um die daheimgebliebenen Kinder kümmert? Wir haben leider keinerlei familiäre Unterstützung. Ich bin mir nicht sicher, ob das für die Kinder nicht einfacher wäre, als fremde Betreuer an einem fremden Ort, da sie noch sehr klein sind. Falls das für uns keine passende Lösung wäre bzw nicht geht, frage ich mich, ob es möglich wäre, eine Art Familienkur zu machen. Mein Mann ist seit 3 Monaten erkrankt (schwerer Bandscheibenvorfall mit OP und Lähmungserscheinungen) und bräuchte ggf. ohnehin eine Reha zwecks Rückkehr in den Beruf und Mobilisierung. Ich bin noch ncht sicher, ob das sinnvoll wäre, aber wäre es denn generell möglich? Vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten auf die vielen Fragen!

von Kunderella am 24.02.2016, 12:01



Antwort auf: Wahlrecht, Frist, Kinder daheimlassen und Vater-Kind

Familienkuren gibt es leider nur in den seltesten Fällen, wenn ein Kind z.B. onkologisch erkrankt war und wieder genesen ist. Es gibt aber einige Kliniken ,die ab 3 Kindern, eine kostenfreie Begleitperson aufnehmen. Sonst zahlt die Kasse die Haushaltshilfe bis zu einem Alter von 12 Jahren (bei der Barmer in der Satzung § 34 steht sogar bis zum vollendeten 14 Lebensjahr). Es gibt keine Vertragskliniken mehr, je nach Vorsorge oder Reha beim Antrag, muss die Kasse der Wünsche der Versicherten entsprechen. Hier muss man hartnäckig bleiben. Ebenso gibt es keine gesetzliche Frist in der eine Kur angetreten sein muss, es gibt auch zahlreiche Barmer Filialen die für 9 Monate bewilligen. Suchen Sie sich doch eine gute Beratungsstelle, die die rechtlichen Aspekte für Sie regelt und Ihnen bei der kompletten Antragstellung unter die Arme greift. Alles Gute Annina Dessauer

von Annina Dessauer am 24.02.2016



Antwort auf: Wahlrecht, Frist, Kinder daheimlassen und Vater-Kind

Vielen lieben Dank Frau Dessauer, ich war nun bei der Beratungsstelle. Dort wurde mir gesagt, daß die Kliniken am Meer (von mir aus diversen Gründen gewünscht) nicht genehmigt würden ohne eine gesundheitliche Begründung, die zwingend Seeluft zum Kuren nötig mache und daß ich keine späteren Termine wahrnehmen könne, da die Kur binnen 6 Monaten angetreten werden müsse. Leider bin ich jetzt noch zusätzlich verwirrt. Deswegen habe ich Ihnen obenstehend noch Fragen gestellt und hoffe sehr, daß Sie mir da weiterhelfen können. Vielen herzlichen Dank!

von Kunderella am 02.03.2016, 11:58



Antwort auf: Wahlrecht, Frist, Kinder daheimlassen und Vater-Kind

Es gibt keine gesetzlichen Fristen während denen eine Kur angetreten werden muss. Es stimmt dass einige Seekliniken nicht mehr ohne eine "Seeindikation" aufnimmt, allerdings gibt es ja auch Kliniken am Meer, die diverse "Schwerpunkte" haben, die sich eben nicht auf Neurodermitis und Atemwegen begründen. Wichtig ist in erster Linie, dass die Kliniken auch zu den Wünschen der Mutter passt, aber noch wichtiger sind z.B. Kinderbetreuungszeiten, gemeinsames oder seperates Essen gewünscht, Hauptindikation, Schwerpunkt der Klinik, Betreuung des Kindes / der Kinder im Krankheitsfall, als die Lage. Ich weiß dass90 % der Eltern angeben dass sie nur an der See entspannen können (ich bin z.B. ein Berge-Typ), deswegen sind da einige Kliniken (und Kassen) mittlerweile deutlich stringenter geworden.

von Annina Dessauer am 02.03.2016



Antwort auf: Wahlrecht, Frist, Kinder daheimlassen und Vater-Kind

Danke für Ihre Antwort. So ganz verstanden habe ich das mit der "Seeindikation" nicht, ich dachte das seien klassischerweise NEurodermitis und Atemwegserkrankungen, beides haben wir nur verdachtsweise bzw mäßig und demnach nicht in den Attesten. Der Rest (Indikationen, Schwerpunkte, Betreuung, usw.) paßt alles.

von Kunderella am 04.03.2016, 11:45



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