Restplätze und Wartelisten

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Restplätze und Wartelisten

Sehr geehrte Frau Dessauer, da meine Kasse zwar die Kur genehmigt, meine Wunschklinik aber abgelehnt hat, in deren passenden Kooperationskliniken an der See aber alles bis kurz vor Jahresende belegt ist und ich eine zeitliche Restriktion habe (bis Herbst), so daß es aufgrund der Bearbeitungsdauer von 2-3 Monaten und der unsicheren Erfolgswahrscheinlichkeit zeitlich schwer wäre, die Kur zu realisieren selbst falls ein Widerspruch erfolgreich sein sollte, bin ich kurz davor, es sein zu lassen, weil ich die dauernde Belastung durch den Versuch, diese Kur doch noch zu realisieren nicht stemmen kann. Meine letzte Hoffnung wäre aber, vllt in Kliniken die preislich passen würden (bis 71 Euro pro Tag zahlt die Kasse in deren Kooperationskliniken) auf eine Art Warteliste zu kommen bzw. Restplätze zu ergattern. Gibt es irgendwie ein Verzeichnis, in dem ALLE Kurkliniken trägerunabhängig aufgelistet sind, der Aufwand wäre sonst immens. Wissen Sie, ob es eine solche Möglichkeit gibt? Vielen Dank für dieses Forum, hier bekommt man immer schnell und zuverlässig Rückmeldung!

von Kunderella am 23.03.2016, 11:09



Antwort auf: Restplätze und Wartelisten

Leider gibt es so etwas nicht, wenn Sie mir Ihre Indikationen schreiben und Ihre Wunschklinik, dann kann ich Ihnen gerne etwas formulieren: Ich würde mit dem Geschäftsstellenleiter (klingt nach Barmer GEK) Kontakt aufnehmen, denn auch wenn die Wirtschaftlichkeit für die Kassen an erste Stelle steht, ist es doch sinnvoll, dass die Versicherte zeitnah in Kur fährt. Gegen die so genannten Vertragskliniken gibt es ja das Patientenstärkungsgesetz und bei einer Bearbeitungsdauer von 2-3 Monaten gilt eine Kur sowieso nach 5 Wochen als genehmigt. Viele Grüße Annina Dessauer

von Annina Dessauer am 23.03.2016



Antwort auf: Restplätze und Wartelisten

Danke für die superrasche und kompetente Antwort! Der Kurantrag wurde sehr schnell genehmigt, gilt denn das mit der Bearbeitungsdauer auch bei einem Widerspruch? Wie lange dürfen sich die Kasse da denn Zeit lassen? Das Patientenstärkunsgsgesetz an sich ist super, aber es ist irgendwie schwierig, dass die Kassen sich nicht daran zu halten scheinen und auch jeder etwas anderes sagt. Eben gerade hatte ich Kontakt zu einer Beratungsstelle aufgenommen, da wurde mir gesagt es sei "kein Wunschkonzert" und der der zahlt, dürfe auch entscheiden, wo man hinfahre. Das ist sehr verwirrend, man weiß nie, wie es denn nun wirklich ist? Darf ich wählen und wenn ja unter welchen Prämissen und mit welchen Einschränkungen oder habe ich nur ein Vorschlagsrecht und letztlich entscheidet die Kasse. So richtig klar ist mir das nicht. Wäre denn so ein Widerspruch sicher erfolgsversprechend bzw. würden Sie empfehlen, den anzugehen? Mir geht langsam die Kraft aus und da mein Mann gerade wieder akut arbeitsunfähig schwer erkrankt ist, leider auch die Ressourcen. Indikationen sind: Burnout, Depression, Rückenbeschwerden, Migräne bei den Kindern Atemwegserkrankungen mit Empfehlung der HNO, die Kur am Meer zu absolvieren (zählt das?) zusätzliche Belastungen: gestörte Mutter-Kind - Interaktion, Erziehungsproblem, Erkrankungen eines Angehörigen,Todesfälle, Erkrankungen eines Angehörigen, Erziehungsprobleme wobei mit der Klinik schon abgesprochen war, dass da aufgrund der Fülle an Problemen priorisiert werden wird und muß. Klinik war das Caritras Westfalenhaus in Timmendorfer Strand, ich würde aber natürlich auch jede andere Klinik nehmen, die von den Indikationen, der Organisation, des Angebotes und der Lage paßt. Vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

von Kunderella am 23.03.2016, 12:32



Antwort auf: Restplätze und Wartelisten

Nun ja, es gibt schon Richtlinien an die sich die Kassen halten müssen, auch im Vorsorgebereich muss man den Wünschen der Versicherten entgegen kommen, allerdings gelten hier deutlich mehr die wirtschaftlichen Aspekte. Prinzipiell stimmt die Aussage, dass die Kasse Ort und Zeitraum bestimmt - aber eben unter der Berücksichtigung dass man auf die Wünsche & Bedürfnisse eingeht. Das stimmt dass das alles schwammig ist, so leiten viele BKK's z.B. die Unterlagen an die Gesundheitsservice GmbH weiter, die dann den Part der Bestimmung von Ort und Zeitraum für die Kasse übernimmt. Beim Widerspruch haben die Kassen 3 Monate Zeit, ist bis dorthin nichts erfolgt, kann Untätigkeitsklage erhoben werden. Friesenhrön Nordsee Kliniken wären eine Möglichkeit für die genannten Probleme, sonst würde ich den Tannenhof in Todtnauberg empfehlen (Trauer, Reizklima auf 1200 Metern Höhe, Stress und positive Erziehung) als auch den Bromerhof in Isny (Marte Meo Konzept). Bei 99,9 % der Fälle schreibt der Arzt "Seeluft" auf, die Kliniken können allerdings gar nicht die Masse der Anfragen abdecken und haben oftmals auch gar nicht die erforderlichen Schwerpunkte oder sind eben viel zu groß oder viel zu klein. Schauen Sie sich doch mal die Ostseeklinik Grömitz an, dort waren gerade 4 Mitarbeiterinnen von mir und höchst begeistert. Bei Migräne priorisiere ich die Saarwald Klinik und die Klinik Hotzenplotz in Rickenbach, das ist immer schwer hier einen Favoriten zu finden, zu dem alle Aspekte passen. Ein Widerspruch gegen die Kurklinik kann entweder über einen Anwalt laufen oder man formuliert für die Kasse eine begründete Abänderungsbitte von Ort und Zeitraum mit dem Wunschhaus. Wird dies mit einem "rechtshilfefähigem" Bescheid abgelehnt (schriftlich), kann dagegen Widerspruch erhoben werden. Viele Grüße Annina Dessauer

von Annina Dessauer am 23.03.2016



Antwort auf: Restplätze und Wartelisten

Liebe Frau Dessauer, vielen herzlichen Dank für Ihre erneut sehr rasche und ausführliche Antwort. Die Kasse hatte das Wunsch- und Wahlrecht für die von mir ausgesuchte Klinik m.W. nach bereits rechtshilfefähig abgelehnt, mit Hinweis darauf, dass ein Widerspruch möglich sei (und mündlichem Verweis, dass das eben dauere). D.h. mir bliebe in diesem Fall nur ein Widerspruch mit dem Risiko, dass es sehr lange dauert und mir dann nur noch 2 Monate zur Suche und Durchführung einer Kur blieben oder dass der Widerspruch gar abgelehnt wird oder die Wahl einer der vorgeschlagenen Kurkliniken? Auf eine andere würde sich die Kasse ja wahrscheinlich nur einlassen, wenn die eigenen Häuser belegt wären. Ich habe gerade gesehen, dass der Tannenhof auch auf der Liste ist, ich glaube gelesen zu haben, dass Sie selbst bereits dort waren, würden Sie den für unsere Belange empfehlen? Den Kindern und mir hätten wegen der Atemwegserkrankungen und dem völligen Tapetenwechsel eine Kur an der See einfach sehr gut getan, und durch den Restplatz, mit dessen Akzeptanz wir, Klinik und die damalige BEratungsstelle fest gerechnet haben, hatten wir uns etwas auf die See versteift, aber wenn unsere Kurziele in Todtnauberg auch wahrgenommen werden können, dann wäre das vielleicht wirklich eien Alternative. Die Bewertungen im Internet sind sehr durchwachsen, aber wahrscheinlich darf man da nicht so viel drauf geben? Vielen herzlichen Dank nochmals für Ihre Mühen, ich wünsche Ihnen udn Ihrer Familie ein ruhiges und gesegnetes Osterfest. Mit freundlichen Grüßen

von Kunderella am 24.03.2016, 11:26



Antwort auf: Restplätze und Wartelisten

Auf Klinikbewertungen sollte man im Allgemeinen nicht allzu viel geben, ich fand den Tannenhof wunderbar, ja es mag sein dass es dort alles etwas älter ist, aber dass es z.B. im Speisesaal laut ist, ist absurd, die Klinik ist ja sehr klein und die Essensräumlichkeiten z.B. in 3 Räume unterteilt. Viele Grüße Annina Dessauer

von Annina Dessauer am 29.03.2016