Hallo Annina,
ich habe einige Fragen zu einer Mutter-Kind-Kur:
Folgender Sachverhalt: 3 Kinder (10, 6 Jahre und 3 Monate), 2010 Nervenzusammenbruch aufgrund Erschöpfungssyndrom mit anschließender psychotherapeutischer ambulanter Behandlung. 2013/2014 sehr anstrengende Schwangerschaft mit vielen psychischen und physischen Problemen, wobei die psychichen Sachen noch nciht ganz verarbeitet sind. Außerdem seit 2010 immer mal wieder mehr oder weniger ausgeprägte Angstzustände, die auch dann die Familie belasten (diese sind nicht wirklich ärztlich bekannt, da es mir peinlich ist) und natürlich der „Grundstress“, den man mit drei Kindern hat. Außerdem arbeite ich bereits wieder mit 30%.
1. Besteht für mich eine Indikation für eine Mutter-Kind-Kur? Wenn ja, kann ich die Kinder mitnehmen?
2. Wenn ja, könnte mein Mann mitfahren?
3. Mann und Kinder sind in der einen gesetzl. Krankenversicherung, ich
in einer anderen. Wer würde bezahlen? Meine, weil von mir die Indikation ausgeht?
4. Wenn Kur möglich, kämen nur die Sommerferien 2015 in Frage, da größtes Kind in die weiterführende Schule kommt und da nicht wegen mir fehlen sollte. Könnte man evtl. Kurantrag jetzt langsam in die Wege leiten bzw. sich mal Gedanken darüber machen für nächsten Sommer oder wäre das zu früh?
5. An wen kann ich mich für eine persönliche Beratung hierzu wenden?
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
ta-ta-ta
Mitglied inaktiv - 29.07.2014, 10:23
Antwort auf:
Indikation für MKK?
Ok, versuchen wir mal alle Aspekte durchzugehen.
1) Ja natürlich besteht eine Indikation. Allerdings dürfen die Angstzustände nicht primär an erster Stelle stehen, da sie oft eine Kontraindikation sind. Hier muss sehr gut bei der Klinikauswahl darauf geachtet werden, dass man mit Verhaltenstherapie arbeitet. Die Kinder können selbstverständlich mit.
2) Ja, aber er muss Urlaub nehmen und / oder eine ambulante Badekur machen oder man splittet den Antrag je nach Erziehungsverantwortung und drohender Zerrüttung der Familienkonstellation und versucht eine Einzelfallentscheidung zu erwirken (dazu kann ich hier allerdings aufgrund der fehlden vorliegenden Atteste zu wenig sagen, wie der beste Weg wäre)
3) Das kommt darauf an, ob die Kinder Patienten sind oder Begleitkinder, primär wird bei der der verantwortlichen Krankenkassen der Antrag gestellt
4) Dann würde ich im Oktober in den Antrag gehen
5) Na gerne an mich z.B. :-)
Viele Grüße Annina Dessauer
von
Annina Dessauer
am 29.07.2014
Antwort auf:
Indikation für MKK?
zu Frage 5: wohne im Großraum Böblingen/ Sindelfingen, gibt es hier eine Beratungsstelle, die sie mir empfehlen können?
Mitglied inaktiv - 29.07.2014, 10:29
Antwort auf:
Indikation für MKK?
Sollte keine Kur in den Sommerferien 2015 möglich sein und ich auf andere Ferien bzw. Schulzeiten ausweichen müssen:
Wie oft/ lang sind die Unterrichtseinheiten in der Kur?
Meine Tochter (10 Jahre), kommt jetzt nach den Sommerferien auf die Realschule und sollte so wenig wie möglich an Unterrichtsstoff verpassen... Könnte das gewährleistet werden? Meine mittlere Tochter (6 Jahre) wird jetzt im September eingeschult: ich nehme an, dass hier der fehlende Unterrichtsstoff leichter nachgeholt werden kann bzw. (von mir mit ihr) in der Kur erarbeitet werden könnte?!
Entschuldigen Sie die vielen Fragen, aber ich kenne mich gar nicht aus mit MKK und möchte auf keinen Fall, dass meine Kinder evtl. schulisch darunter leiden, insbesondere die Große.
Mitglied inaktiv - 29.07.2014, 10:42