Natalie79

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Natalie79

Liebe Frau Dessauer, ich bin alleinerziehend mit fünf Kindern, war schon zwei Mal zur MKK. Sehr gerne würde ich im nächsten Jahr noch einmal fahren, weil mir diese 3 Wochen tatsächlich Ruhe und Positionierung bieten. Nun bin ich seit längerem krankgeschrieben, bin Beamtin. Die PKV würde genehmigen, die Beihilfe - bei meiner sehr dramatischen familiären Situation - wohl auch. ABER: kann ich aus einer Krankschreibung heraus überhaupt eine MKK beantragen? Diese dient ja eigentlich der Erhaltung der Arbeitsfähigkeit, die (zumindest bei der Beantragung) noch nicht gegeben ist, da ich krank geschrieben bin? Eigentlich ist es mein Wunsch, wieder arbeiten zu gehen, aber wenn ich ehrlich bin, muss ich erkennen, dass das z.Zt. einfach noch nicht funktioniert. Das Ziel aber ist eindeutig, die Rückkehr in meinen Job. Müsste und könnte ich deshalb eine Reha beantragen? Wie läuft das als Beamtin? Meine Kinder sind auch behandlungsbedürftig, könnten die eine solche Reha mitmachen? Das Haus, welches ich anstrebe, bietet sowohl Kur als auch Rehabilitation an. Oder anders gefragt, wenn ich keine Reha für meine Kinder und mich beantragen könnte, müsste ich dann erst wieder arbeiten gehen (wielange?), um eine MKK-Kur genehmigt zu bekommen? Ich müsste ja schon ganz bald für die Sommerferien die Kur beantragen... Vielen Dank im Voraus!

von natalie79 am 03.11.2017, 10:38



Antwort auf: Natalie79

Guten morgen, zunächst einmal muss man unterscheiden dass es Häuser gibt, die Vorsorge- und Reha im Bereich Mutter-Kind Kuren anbieten (Kostenträger Krankenkasse) oder eine Reha über den Rentenversicherungsträger. Das sind komplett andere Häuser mit anderen Versorgungsverträgen. Letzendlich entscheidet der Kostenträger an den der Antrag gestellt wird binnen einer Frist von 2 Wochen (danach ist der Kostenträger zuständig) ob er eben zuständig ist oder eine Weiterleitung Sinn macht. Primär dient eine Mutter Kind Kur immer zur Sicherung der Teilhabe am sozialen Leben und eine Reha zur Sicherung der Teilhabe am beruflichen Leben. Ich würde es einfach versuchen, wenn die Kasse nicht zuständig ist, wird es ja sowieso weiter geleitet oder eine Weiterleitung verbeschieden. Ich drücke die Daumen!

von Annina Dessauer am 06.11.2017