Hallo Frau Schmitz, ich brauche den Kur möglich bald, weil es mir psychisch nicht gut geht. Vielleicht schaffe ich es zur Osterferien zu beantragen. Damit ich und mein Sohn nicht so viel von der Schule verpassen. Mein Sohn geht in zweite Klasse. Ich bin alleinerziehende Mama und in der Vollzeit Ausbildung. In der obengenannten Zeitraum wäre ich in einem Praktikum. Müssten die Berufsschule und Kindertageseinrichtung (wo man Praktikum gemacht wird) die Mutter-Kind-Kur akzeptieren und in der benötigten Zeitraum Schülerin/Praktikantin entlassen bzw. beurlauben (weiß nicht wie es richtig genannt wird)? Danke im voraus und liebe Grüße, MiraK
von MiraK am 25.09.2022, 22:43