Mu-Ki-Kur nach 2 Jahren möglich?

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Mu-Ki-Kur nach 2 Jahren möglich?

Ich war mit meiner Tochter im September 2013 zur Mu-Ki-Kur. Meine Tochter hat eine Sprachbehinderung (GdB 60, H und B) und noch ein paar Baustellen mehr (auf Grund einer frühkindlichen Hirnschädigung). Letztes Jahr hatte sie einen epileptischen Anfall, wurde auch Grund vom EEG auch als Epileptikerin eingestuft. Medis nehmen wir nicht, da die Anfallsbereitschaft zwar da, aber nur gering ist. Gerade war mein Mann mit unserer Tochter zur Sprachreha, die aber eine Vollkatastrophe war. Diese war ebenfalls über die KK. Die KK hat sich mit der Bewilligung der Reha schon schwer getan, weil wir eben im September 2013 erst zur Mu-Ki-Kur waren. Man wollte uns einreden, dass wir uns eben alle 4 Jahre aussuchen müssen, ob wir zur Reha oder zur Mu-Ki-Kur wollen. Beides ginge nicht. Nur mit Widerspruch und MDK-Begutachtung wurde dann doch die Reha bewilligt. Nun meine Frage: Ich wollte gerne im Herbst eine erneute Mu-Ki-Kur beantragen, da die Kliniken, die überhaupt Epileptiker aufnehmen und dazu noch Sprachbehinderungen behandeln, sehr ausgebucht sind (St. Ingbert 1 Jahr im Voraus). Haben wir auf Grund der Behinderung meiner Tochter (da soll die Mu-Ki-Kur ja alle 2 Jahre möglich sein) und der neuen Diagnose eine Chance?

von ALF0709 am 27.04.2015, 11:26



Antwort auf: Mu-Ki-Kur nach 2 Jahren möglich?

Das ist schwierig einzuschätzen. Einen Versuch wäre es wert, das Haus Elstersteinpark ist einiges der wenigen Häuser in Deutschland, die überhaupt noch die Betreuung von besonderen Kindern "stemmen" kann, von daher die ewig langen Wartezeiten, die ich gegenüber den Eltern als untragbar empfinde. Ich würde die alten Atteste in Kopie von der Kasse anfordern und dann bei der Attestierung darauf achten, dass der Arzt die neuen Indikationen an die erste Stelle stellt und attestiert, dass eine Herausnahme aus dem sozialen Umfeld dringend erforderlich ist, weil sonst Chronifizierung droht. Das aber nur aus der Ferne, ohne die Atteste zu kennen. Viele Grüße Annina Dessauer

von Annina Dessauer am 27.04.2015



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