Frage: Kurwochenende

Sehr geehrte Frau Dessauer! Ich habe mich im Januar zu einem Nachsorge Kurwochenende in einem Mutter Kindkurhaus (Wir waren letztes Jahr zur MKK) angemeldet. Das Wochenende musste ich leider absagen da meine Tochter erkrankte. Die Kurkosten in Höhe von 210€ hatte ich bereits überwiesen. Nun warte ich auf die Rückerstattung. Telefonisch habe ich bereits mehrfach die Rückzahlung angemahnt, mir wird aber immer nur mitgeteilt, dass es noch dauern könnte. Können Sie mir einen Rat geben Wie ich mich verhalten soll? Gibt es Fristen in so einem Fall? LG

von LuMa2011 am 20.03.2018, 13:39



Antwort auf: Kurwochenende

Hallo , leider gibt es da keine Fristen, da es sich bei solchen Angeboten um eine Sache nur zwiischen der Klinik und Ihnen handelt. Ich würde einfach noch einmal bei der Klinik anfragen . Lg Christina Merschmann

von Christina Merschmann am 20.03.2018, 18:12