Hallo,
ich bin grade frisch aus der Mutter-Kind-Kur zurück und habe eine Frage.
Mein Mann kam 5 Tage vor Abreise, zwecks Unterstützung.
Auf seinem Klinikausweis stand auch "Aus medizinischer Sicht zur Unterstützung". Besteht evtl. die Möglichkeit, dass die KK anteilig die Aufenthaltskosten meines Mannes in der Klinik und der Fahrtkisten übernimmt?
In meinem Abschlussgespräch habe ich meiner Ärztin gegenüber auch mehrfach erwähnt, dass der Kurerfolg nicht gegeben ist. Es war u.a. sehr stressig mit meinem 18 Monate alten Sohn. Besteht in so einem Fall evtl. auch die Möglichkeit früher, nach 2 Jahren, schon wieder eine Mutter-Kind-Kur zu beantragen und einen neuen Versuch zu starten?
Viele, liebe Grüße
von
Jessi86
am 09.04.2015, 23:16
Antwort auf:
Kostenübernahme
Das war ja wenn ich das richtig verstanden habe, ein Ausweis, den die Klinik gestellt hat und kein Schreiben der Kasse. Ich befürchte dass man das hätte im Vorfeld beantragen müssen. Für Begleitpersonen gibt es allerdings wenig rechtliche Handhabe. Was ich versuchen würde, einfach mit der Kasse reden und das Ganze schildern. Ja nach 2 Jahren kann eine vorfristige Maßnahme angetreten werden, wenn sich die Symptome geändert haben wegen denen eine Kur berantragt werden sollte. Sonst besteht kein Rechtsanspruch, weil die Kassen davon abraten in Kuren mit Kindern unter 3 Jahren zu gehen, weil diese meist leider stressiger sind als Kuren mit Kindern, die schon Fremdbetreuung gewöhnt sind. LG
von
Annina Dessauer
am 11.04.2015