Frage: Kontraindikation Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Schmitz, ich habe eine genehmigte Mutter-Kind-Kur die regulär eigentlich im April 2020 stattfinden sollte. Nach längerem Hin und Her habe ich nun mittlerweile den zweiten Ersatztermin erhalten und es sollte im Dezember tatsächlich losgehen. Die Unterlagen zur Anmeldung von der Kurklinik hatte ich schon vor ein paar Wochen bekommen und ausgefüllt zurückgeschickt. Nunja, wie das Leben so spielt, bin ich nun ganz frisch schwanger. Ich habe dies auch der Klinik schon mitgeteilt, und mit einem Arzt in der medizinischen Abteilung eine Checkliste für Schwangerschaft besprochen. Anhand der Checkliste spricht nicht viel dagegen das ich die Kur auch schwanger antreten könnte (Immunitätsstatus könnte nicht besser sein, Klima vertrage ich gut, schwangerschaftsbedingte Risiken oder Befindlichkeitsstörungen sind nicht zu erwarten, mein FA hat keine Bedenken, die Kur fällt auf den Beginn des 2. Trimesters). Das Problem ist, in den Leitlinien der Klinik wird Schwangerschaft als Kontraindikation genannt und die Dame aus der Verwaltung wollte mir quasi sofort die Stornierung zuschicken (wegen Kontraindikation); möglich das sie das auch schon getan hat. Die Chance, das ich als schwanger Mutter mit 3 Begleitkindern (davon 2 unter 4) einen kurzfristigen Ersatztermin in einer anderen Klinik bekomme, halte ich für unrealistisch. Und eine nächste Kur wäre dann wohl frühestens in 2,5 bis 3 Jahren möglich. Kann die Klinik eine Risikoabwägung machen? Hat sie in dieser Frage einen Ermessensspielraum? Oder schließen dies versicherungsrechtliche Belange oder ähnliches von vornherein aus? Kann ich mich gegen diese Stornierung in irgendeiner Form wehren? Es schien ja durchaus schon Schwangere in der Kurklinik gegeben zu haben, sonst würde es die Checkliste nicht geben. Das Bedürfnis nach Erholung und Kur meinerseits besteht nach wie vor. Und ich empfinde es als diskriminierend und unverhältnismäß wegen Kontraindikation Schwangerschaft pauschal "storniert" zu werden. Für den Fall das es mit der Kur wieder nicht klappt, gilt dann auch wieder die 4 Jahresfrist bis ich erneut eine Kur beantragen könnte (die Bewilligung ist von Nov 2019)? Wann würde diese Frist beginnen; im Nov 19 oder im Dezember 20? Ich würde mich über Ihre Einschätzung sehr freuen. Mit besten Grüßen Ente

von die_ente_macht_nagnag am 12.10.2020, 22:16



Antwort auf: Kontraindikation Schwangerschaft

Hallo Ente, generell steht es jeder Klinik natürlich frei, sie bei Schwangerschaft abzulehnen. Es gibt aber einige Kliniken, in die Sie zwischen der 14. und 24. Woche trotzdem anreisen können. Ausgenommen sind Risikoschwangerschaften. Wenden Sie sich doch mal an das Mutter-Kind-Hilfswerk unter der kostenlosen Rufnummer 0800 2255100. Vielleicht können Sie hier eine passende Klinik finden.

von Ursula Schmitz am 13.10.2020