Hallo Frau Dessauer, ich bin Mutter von 3 Kindern (9,6,3) und habe Anfang der Woche meinen Antrag zur MuKiKur an meine Krankenkasse (BKK) abgeschickt. Da neben meinen mütterspezif. Belastungen (Doppelbelastung Arbeit/Familie, alleinerziehend, pflegebedürftiger Vater (Plegestufe 1), auch die Migräne mich in meinem Familienalltag stark einschränkt und belastet, habe ich mich im Vorfeld aus dem Katalog des Gesundheitsservice über geeignete Kurkliniken informiert, welche für meine Indikationen in Frage kommen. Als ich beim Gesundheitsservice in Leverkusen nochmals telef. nachfragte, welche Häuser spezielle Migränetherapien anbieten, sagte mir eine Mitarbeiterin, dass ich nur in meinem Bundesland zur Kur fahren dürfe. Wäre eine Vorgabe von meiner Kasse. Als Nebendiagnosen habe ich noch allerg. Asthma und Pollenallergie, ebenso meine Tochter. Mein Hausarzt sowie Kinderarzt haben in den Attesten Reizklima am Meer dringend empfohlen. Im Antrag habe ich von meinem Wunsch und Wahlrecht Gebrauch gemacht und ausführlich anhand meiner Indikationen und der angebotenen Therapien mein Wunschhaus begründet.(Nordsee!) Die Weitergabe meiner Unterlagen an den Gesundheitsservice habe ich schriftlich im Antrag untersagt. Darf meine Kasse die Kurklinik auf das Bundesland begrenzen, wo ich wohne? Vielen Dank!
von kallita77 am 16.09.2016, 13:52