Hallo Frau Dessauer,
ich habe eine Frage zur Beantragung einer Familienkur.
Kurz zur Situation:
Wir sind ein unverheiratetes Paar mit zwei Kindern.
Bei mir und meinem Partner sind es akute Erschöpfungszustände bis hin zu depressiven Phasen, die insbesondere bei meinem Partner inzwischen sehr ausgeprägt sind.
Bei mir kommt eine Stoffwechselerkrankung und starkes Übergewicht hinzu.
Unsere beiden Kinder (3 Jahre / 8 Monate) haben mit häufig wiederkehrenden Atemwegserkrankungen zu tun, die bei meiner 8 Monate alten Tochter auch bereits zu einer Lungenentzündung geführt haben.
Dies hat mich jetzt dazu gebracht über eine Familienkur nachzudenken.
Wir sind alle bei einer Krankenkasse versichert, über deren Dienst ich nun die Frage gestellt bekommen habe, wer die Kur beantragt und wer die Begleitpersonen sind. Als ich das nicht so richtig beantworten konnte, da es ja praktisch alle sind, hat man mir den Tip gegeben, daß der Vater eine Kur mit einem Kind und ich mit dem anderen Kind beantrage und wir dann zusammen in eine Einrichtung kommen.
Geht das so, oder muss man das explizit als Familie beantragen?
Wie macht man das, damit am Ende nicht garkeiner eine Kur genehmigt bekommt.
Leider - oder Gott sein Dank - kennen wir uns damit überhaupt nicht aus. Eine solche Maßnahme haben wir bisher noch nicht durchgefüht, aber innerhalb der letzten 3 Jahre haben wir 2 Kinder bekommen, 2 Fehlgeburten gehabt, ein Haus gekauft und über ein halbes Jahr täglich neben der Arbeit renoviert und jeweils ein Familienangehörigen mit Depressionen begleitet und unterstützt. Wir sind einfach leer, leben nur noch nebeneinander her und betreuen die Kinder. Ich befürchte, daß wir als Familie da alleine momentan nicht rauskommen.
Wie gehe ich nun vor?
Sind das überhaupt medizinische Indikationen?
Können wir überhaupt zusammen fahren, oder muss immer ein Erwachsener dableiben?
Wie würde das dann Betreuungsmäßig geregelt, wenn wir einzeln ohne Kinder fahren würden?
Müssen wir für die Kinder dann einzelne Maßnahmen beantragen?
Fragen über Fragen.
Danke!
von
sternchen_01
am 25.01.2018, 21:46
Antwort auf:
Familienkur
Grundsätzlich gibt es so etwas wie "Familienkuren" eigentlich gar nicht, lediglich wenn beim Kind ein kardiologisches Problem vorhanden war oder ein onkologischer Befund und das Kind wieder genesen ist, kann man eine Familienkur beantragen.
Allerdings ist es möglich, dass Eltern mit mehreren Kindern eine Kur gesplittet beantragt haben. Grundsätzlich gilt, dass das Elternteil, dass in der Haupterziehungsverantwortung ist, die Kostenübernahme erhält. Maßgeblich ist es aber auch, wie die Kassen entscheiden. Wir stellen sehr viele gesplittete Anträge, wenn wir den Sinn darin sehen. Nachdem was Sie schildern, sehe ich hier durchaus auch den Sinn oder den Bedarf. Wie die Kassen dann entscheiden, liegt allerdings nicht in unserer Macht. Manchmal klappt es, manchmal wird nur ein Elternteil genehmigt, das Kind dann mit "rüber zu ziehen" von dem nicht bewilligten Elternteil ist dann allerdings kein Problem. Beantragt wird von vorne herein auf das gleiche Haus.
Wegen der Attestierung und Beratung würde ich mir in dieser Konstellation die Hilfe einer kostenlosen Beratungsstelle nehmen, die Sie hinsichtlich allen Aspekten noch mal ausführlich berät. Machen Sie sich vorher nur klar, dass es eben sein kann, dass nur ein Elternteil genehmigt wird. Einige möchten dann nicht mehr fahren und lassen die genehmigte Kur verfallen, was zu einer Sperrung von 4 Jahren führt.
Alles Liebe!
von
Annina Dessauer
am 26.01.2018
Antwort auf:
Familienkur
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Gern würde ich eine entsprechende Beratungsstelle aufsuchen.
Gibt es da besondere Adressen? Was sind das für Beratungsstellen?
Danke!
von
sternchen_01
am 26.01.2018, 16:57
Antwort auf:
Familienkur
Es gibt Beratungsstellen der Caritas oder Diakonie oder des Müttergenesungswerkes.Diese arbeiten im Prinzip wie meine (freie) Beratungsstelle, dort werden allerdings "nur" eigene Kliniken belegt. Sie können mich natürlich auch gerne kontaktieren, manchmal ist aber ein Kontakt vor Ort besser geeignet und alle Aspekte zu besprechen, wie es Ihnen Ihr Bauchgefühlt sagt.
von
Annina Dessauer
am 29.01.2018