Hallo Frau Dessauer,
ich bin alleinerziehende Mutter eines 4 1/2 jährigen Kindes.
Seit 2 1/2 Jahren arbeite ich in Vollzeit (überwiegend ca. 44 h / Woche) in einem sehr anstrengenden Bereich. Über die Zeit haben sich körperliche Beschwerden eingestellt (Schlaflosigkeit, innere nruhe, Herzrasen, starke Konzentrationsschwierigkeiten, Erschöpfung, zittern). Letztendlich habe ich die Reißleine gezogen und bin zum Arzt. Dieser hat mich krank geschrieben. Die Krankschreibung geht nun in die 6. Woche. Ich habe in der 2. Krankheitswoche eine Mutter -Kind - Kur beantragt, da ich glaube, nur mit dem Abstand zum ständig zu bewältigenden Alltagskram wirklich gegesen kann.
Wie realistisch ist es, in meinem jetzigen Zustand eine Mutter - Kind-Kur gewährt zu bekommen? Wird die Krankenkasse an den Rententräger abgeben, weil es keine reine "Vorsorge" mehr ist, sondern ich bereits krank geschrieben bin?
Wird es mir die Krankenkasse "anlasten", dass ich mich entschlossen habe, mir zur zusätzlichen Stabilisierung ambulante Hilfe über eine Therapeutin zu suchen und die Mutter - Kind - Kur als "nicht ausreichend" ablehnen????
Über Ihre zeitnahe Antwort danke ich Ihnen herzlich.
Viele Grüße
Nora
von
nora-bea
am 19.03.2013, 12:22
Antwort auf:
Beantragung Mutter-Kind-Kur
Hallo Nora,
die Krankenkasse hat nur 2 Wochen Zeit den Antrag zum Rentenversicherungsträger weiter zu leiten. Ich würde bei der Krankenkasse anrufen und nach dem Stand der Dinge fragen. Hatten Sie sich denn schon eine Klinik ausgesucht? LG Annina Dessauer
von
Annina Dessauer
am 19.03.2013
Antwort auf:
Beantragung Mutter-Kind-Kur
Sehr geehrte Frau Dessauer,
der Antrag lag der Krankenkasse am 05.03.13 vor erfuhr ich nach tel. nachfrage (abgeschickt Ende Februar). Er sei um den 14.03.13. herum erst zum MDK der Krankenkasse weitergeleitet worden.
Ich habe einmal gehört, dass auch die Krankenkasse nicht nur Vorsorge - sondern auch Mutter - KInd - Reha-Kuren bewilligt???
Sollte der Rententräger zuständig werden, bedeutet dies meines Wissens nach 6 Wochen Kur. Ich will meinem Kind ersparen, ihn 6 Wochen aus seinen normalen Bezügen (Kita etc. ) rausgerissen zu werden, da ich dann vermutlich wieder neues Theater mit der Eingewöhnung im Nachgang habe....
Kann ich die Krankenkasse trotz aktuellem Kranken-Status für die Mu - Ki- Kur "gewinnen" / in die Pflicht nehmen?
Danke für Ihre schnelle Antwort.
Mit freundlcihen Grüßen
Nora
von
nora-bea
am 19.03.2013, 12:45
Antwort auf:
Beantragung Mutter-Kind-Kur
Es gibt Mutter Kind Kuren als Vorsorge- und Rehamaßnahmen. Dazu muss die Klinik einen Versorgungsvertrag nach § 111a SGB V für Vorsorge und Rehabilitation abgeschlossen haben. Ich würde einfach ohne weitere Details zu nennen zum aktuten Zustand bei der Krankenkasse nachfragen, wenn die Unterlagen erst jetzt zum MDK gegangen sind, wird es wohl noch eine Woche dauern. Dann sollten Sie einen Bescheid von der Krankenkasse erhalten!
Liebe Grüße Annina Dessauer
von
Annina Dessauer
am 19.03.2013