Arbeitgeber und MKK

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Arbeitgeber und MKK

Liebe Frau Dessauer, ich hoffe das sie mir weiter helfen können. Meine KK hat einer MMK aufgrund meiner Medizinischen Indikation zugestimmt. Ein Termin und Kurhaus ist gefunden. Zu meinem Proplem, ich habe zwei Arbeitgeber. Wie sieht es mit der Lohnfortzahlung hier aus ? Mein Hauptarbeitgeber und einen 450€ Job. Beide Jobs übe ich täglich ( Mo - Fr) mit Ausnahme von Urlaub, Kita zu aus. Als ich bei meinem 450€ heute Bescheid sagte reagierte man verhalten. Ich hoffe sie können mir helfen. Danke und freundliche Grüße Sandy

von ZweifachMama06.12 am 09.01.2017, 14:22



Antwort auf: Arbeitgeber und MKK

Dies habe ich aus den Gesetzestexten entnommen: Entgeltfortzahlungsgesetz § 9 Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation (1) Die Vorschriften der §§ 3 bis 4a und 6 bis 8 gelten entsprechend für die Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation, die ein Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung, eine Verwaltungsbehörde der Kriegsopferversorgung oder ein sonstiger Sozialleistungsträger bewilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation durchgeführt wird. (2) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber den Zeitpunkt des Antritts der Maßnahme, die voraussichtliche Dauer und die Verlängerung der Maßnahme im Sinne des Absatzes 1 unverzüglich mitzuteilen und ihm Sie erhalten auch im Minijob Lohnfortzahlung, Sie haben dort ja auch Urlaubsanspruch. Prinzipiell ist Ihre Kur für die Arbeitgeber zum größten Teil ein durchlaufender Posten, das Gehalt wird von der Kasse zurück erstattet (anteilig).

von Annina Dessauer am 09.01.2017



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