"Ansprüche" durch Erkrankung in der Kur

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: "Ansprüche" durch Erkrankung in der Kur

Liebe Frau Dessauer, dank Ihrer Hilfe und der Ihres Teams konnten wir im letzten Monat unsere langersehnte Kur antreten. Da unser Kleinster (1 Jahr alt) noch nie über längere Zeit fremdbetreut wurde, und mir das zu riskant war, ein ständig nach der Mama schreiendes Kind dort zu haben, haben wir in den sauren Apfel gebissen und den Papa als Selbstzahler zur zeitweisen Betreuung mitgenommen. Nach der ersten Woche dort, als wir uns gerade etwas eingelebt hatten, wurde zuerst der Kleine krank, zwei Tage später auch der Große. Bis zum Ende der Kur konnten so weder ich mich, noch die Kinder sich etwas erholen und als wir letzte Woche nach Hause kamen, mussten wir täglich mit einem derJungs zum Arzt, weil es ihnen immer schlechter ging. Und passend zum Muttertag haben wir dann die Einweisung in die Kinderklinik bekommen, wo wir bis heute Nachmittag bleiben mussten. Diagnose beim Großen: Infektion mit Noroviren, beim Kleinen ebenso Noro- und zusätzlich noch Rotaviren. Es war also ein sehr anstrengender, kaum erholsamer letzter Monat für uns. Die Ärztin der Kurklinik sagte mir im Abschlussgespraech, daß sie mir in jedem Fall bescheinigt, daß ich nahezu null Erholung dort hatte, damit wir die nächste Kur schneller antreten können. Nach diesem Erlebnis bin ich allerdings noch gar nicht dazu in der Lage, mir überhaupt Gedanken zu machen, ob ich so etwas noch mal erleben muß! Und wir fragen uns, ob wir der Klinik gegenüber irgendwelche Ansprüche stellen können, weil die Jungs so schlimm krank geworden sind, mein Mann und ich uns auch angesteckt haben und mein Mann nach der Kur jetzt auch gezwungen war, unfreiwillig seiner Arbeit fern zu bleiben. Sein Ergebnis steht noch aus und da er in der Lebensmittelverarbeitung tätig ist, kann es lt. Gesundheitsamt für ihn noch eine längere Ausfallzeit werden, was ihm vom Arbeitgeber aus jetzt für diese Woche schon genug Ärger eingebracht hat. Könnten wir evtl. einen Teil seiner Selbstzahlerkosten zurückfordern oder ist das unser eigenes Risiko, in ein Kurhaus zu fahren, wo man sich als Kind nun mal schnell etwas "einfangen" kann? Haben Sie da eine Ahnung? Danke für Ihre Rückantwort! L.G. Hashomy

von Hashomy am 12.05.2016, 20:27



Antwort auf: "Ansprüche" durch Erkrankung in der Kur

Oh je, das tut mir aber leid und ich kann mir vorstellen dass es für Sie kaum erholsam war. Ich denke dennoch dass man keine Ansprüche gegen die Kurklinik stellen kann, da man sich in den Kurkliniken tatsächlich schneller etwas einfangen kann, allerdings ist das mit einem Noro-Virus natürlich absolut ungewöhnlich. Rufen Sie uns doch bitte mal im Office an und schildern Sie die Siutaiton, damit wir besprechen können, was Verschulden der Klinik war und was leider ab und an in Kurkliniken vorkommt (sowie in Krankenhäusern, Rehakliniken). Liebe Grüße Annina Dessauer

von Annina Dessauer am 13.05.2016



Antwort auf: "Ansprüche" durch Erkrankung in der Kur

Liebe Frau Dessauer, danke für Ihre Rückantwort! Ich weiß noch nicht, ob ich es heute noch schaffe, mich zu melden. Inzwischen wissen wir, daß unser Juengster nicht nur Noro-, sondern auch Rotaviren im Stuhl hatte. Er war dagegen geimpft. Ich weiß ja, daß er das dann trotzdem kriegen konnte, allerdings nicht in dieser Stärke. Ich werde mich dann spätestens Dienstag mal melden. Bis dahin dann, ein schönes Pfingstwochenende! L.G. Hashomy

von Hashomy am 13.05.2016, 12:20