Alter Begleitkinder / Therapiekinder

 Annina Dessauer Frage an Annina Dessauer Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Alter Begleitkinder / Therapiekinder

Sehr geehrte Frau Dessauer, ich möchte ihnen eine Frage stellen, die eine Freundin betrifft, die eine Mutter-Kind-Kur machen möchte. Sie hat 2 Kinder die 11 und 12 Jahre alt sind. Nun haben wir gelesen, dass Begleitkinder bis zu 12 Jahre alt sein dürfen, teilweise ist auch von bis zu 14 Jahren die Rede. Ihre Kasse übernimmt die Kosten allerdings nur für Kinder bis 12 Jahren. Bedeutet das nun, dass Kinder ab 12 Jahren nicht mehr als Begleitkind bezahlt werden oder gilt das erst ab 13 Jahren? Was wäre wenn der Kurantrag erst dann genehmigt wird, wenn der 12jährige bereits 13 ist? Oder was ist wenn der Kurantrag zwar genehmigt wird solange er noch 12 ist, er aber 13 wird bevor oder während die Kur angetreten wird? Es ist nicht sicher, ob das mit der Kur klappt bevor er 13 wird. Wie würde es aussehen, wenn der 12 (bzw. dann vielleicht 13jährige) als Therapiekind mitkäme, z. B. wegen einer Hauterkrankung? Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen

von Melwurm am 13.04.2018, 09:05



Antwort auf: Alter Begleitkinder / Therapiekinder

Grundsätzlich sind Kinder ab 12 Jahren Einzelfallentscheidungen der Kasse. Ich war im Oktober 2015 mit meinem 14-jährigem Sohn in Mutter Kind Kur (und mit meiner 12-jährigen Tochter). Hilfreich für diese Einzelfallentscheidung sind Gründe, die das Kind als Therapiekind einstufen aber auch wenn eine Mutter allein erziehend ist und die Versorgung zu Hause in der Zeit nicht gewährleistet ist. Im Bedingunswerk der Kassen kann man zudem herauslesen bis zu welchem Alter für Kinder, die eventuell daheim verbleiben müssten, eine Haushaltshilfe gewährt würde. Ich würde eine Beratungsstelle aufsuchen, die mit dem Arzt und der Mutter die Attestierung bespricht und eine Klinik heraussucht, die auch für Teenager geeignet ist, sonst wird es schnell langweilig für die Großen in der Kur. Viele Grüße Annina Dessauer

von Annina Dessauer am 13.04.2018



Antwort auf: Alter Begleitkinder / Therapiekinder

Vielen Dank. Der 12jaehrige wuerde aufgrund seiner Krankengeschichte wahrscheinlich Therapiekind werden koennen. Koennen Sie uns auch sagen wie es sich mit dem 11 jaehrigen verhalten wuerde, wenn dieser im Zeitraum der Antragstellung 12 wird?

von Melwurm am 13.04.2018, 11:11



Antwort auf: Alter Begleitkinder / Therapiekinder

Muss z. B. die Kur angetreten werden bevor er im Oktober 12 wird?

von Melwurm am 13.04.2018, 11:15



Antwort auf: Alter Begleitkinder / Therapiekinder

Dass ihm langweilig wird kann ich mir eigentlich bei ihm nicht vorstellen. Er ist fuer sein Alter eher kindlich und hat ja auch seinen nur wenig juengeren Bruder dabei.

von Melwurm am 13.04.2018, 11:18



Antwort auf: Alter Begleitkinder / Therapiekinder

Nein eine Kostenzusage die erteilt ist, kann nicht mehr zurück genommen werden, von daher ist alles gut so lange er bei der Antragstellung 11 ist. Allerdings kann ich auch nur prognostizieren was die Grundlagen sind, wie menschlich ein Sachbearbeiter agiert hängt eben von diesem ab, aber auch maßgeblich welche Vorgabe der jeweilige Vorstand der Kasse tätigt im Bereich der Bewilligungsquote und weiteren Kriterien.

von Annina Dessauer am 13.04.2018



Antwort auf: Alter Begleitkinder / Therapiekinder

Wir danken Ihnen!

von Melwurm am 13.04.2018, 11:27



Antwort auf: Alter Begleitkinder / Therapiekinder

EntschuldIgen Sie, aber meine Freundin moechte noch gerne wissen, ob es eine Rolle spielen kann, dass ihr Mann oefter auf Montage ist. Wenn sie Pech haben, ist dann der 12/13 jaehrige wochenlang allein. Er ist wie gesagt sehr kindlich. Ist das zumutbar oder wird vom Mann dann erwartet, dass er Urlaub nimmt? Eine Haushaltshlife wird ja nicht viel nutzen in dem Fall.

von Melwurm am 13.04.2018, 11:43



Antwort auf: Alter Begleitkinder / Therapiekinder

Ja wenn die Krankenkasse das so entscheidet (also nicht aus menschlicher Sicht) ist das hahnebüchender Weise tatsächlich so, dass man davon ausgeht, dass Teenager alleine zu Hause bleiben können. Es muss halt gut vom Arzt geschildert werden.

von Annina Dessauer am 14.04.2018