Guten Tag,
Mutter-Kin-Kuren können ja nur alle vier Jahre beantragt werden bzw. werden sie wird ja nur alle 4 Jahre bewilligt.
Gilt diese Regelung auch, wenn man allein erziehend ist? Ich war mit meinem Sohn 2017 bereits zur Kur.
Danke :-)
von
"Annabell"
am 21.03.2019, 17:41
Antwort auf:
Allein erziehend - trotzdem vier Jahre Wartezeit?
Ja, die Frist gilt immer. Sir können nach zwei Jahren versuchen vorzeitig einen Antrag zu stellen, wenn eine neue Diagnose hinzugekommen ist oder sich die Familienkonstellation verändert hat.
von
Larissa Jasker
am 21.03.2019